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1. 1815 - 1861 - S. 23

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
17. Rundschreiben der preuß. Regierung an sämtl. deutschen Regierungen 23 17. Rundschreiben der preußischen Regierung an sämtliche deutschen Regierungen. 28. Otai 1849.1) . . . (Es bedarf keiner näheren Darlegung der Gefahren, von welchen gegenwärtig das gemeinsame Vaterland bedroht wird. Die Ereignisse sprechen laut genug. 3n mehreren Teilen Deutschlands ist die gesetzliche Autorität durch den Aufruhr umgestürzt, in anderen nur durch die Anwendung der Waffen hergestellt worden. Niemand vermag zu ermessen, welche fernere Ausdehnung diese weit verzweigten Bewegungen erhalten und wieweit sie selbst dem Auslande gegenüber zu ernsten Bedenken führen können. Nicht blos die gesamte staatliche Existenz Deutschlands ist in Frage gestellt, sondern ebensowohl die Grundlage jedes geordneten Zustandes Überhaupt. . . . Liner so bedrohlichen Lage gegenüber ist ein festes, einträchtiges und unverzügliches handeln notwendig, und es wird dieses von den Regierungen ausgehen müssen, welche sich zu den hier vorliegenden Fragen in gleicher Stellung befinden. Die Regierungen von Preußen, Sachsen und Hannover sind daher übereingekommen, auf Grund des § 11 der deutschen Bundesakte in*ein Bündnis zu treten, das den gegenseitigen Schutz seiner Glieder gegen den inneren oder äußeren Feind zum Zweck hat.2) Die Leitung der hierzu erforderlichen gemeinsamen Htaß-regeln haben sie Preußen übertragen. So wie an alle Regierungen, welche Mitglieder des Deutschen Bundes von 1815 sind, so ergeht auch an die . . . Regierung ihr Ansuchen, sich diesem durch die Gefahren des Augenblicks hervorgerufenen Bündnisse anzuschließen. . . . Die genannten Regierungen würden jedoch die ihnen gestellte Aufgabe nur unvollständig erfüllen, wenn sie lediglich bet den Bedürfnissen, welche die nächste Gegenwart erzeugt, stehen blieben. Sie sind vielmehr von der Überzeugung durchdrungen, daß Pflicht und Vernunft gleichmäßig gebieten, sich über ihre Stellung zu der deutschen verfassungsfrage von vornherein gegen ihre Verbündeten sowohl als gegen die Nation offen auszusprechen. Sie haben die von der Nationalversammlung entworfene Reichsverfassung nicht anerkannt, weil sie über die wahren „Ist diese Geburt des gräulich kreisenden 1848ften Jahres eine Krone? Das Ving, von dem wir reden, trägt nicht das Zeichen des heiligen Kreuzes, drückt nicht den Stempel von ,(Bottes Gnade' aufs Haupt, ist keine Krone. (Es ist das eiserne Halsband der Knechtschaft, durch welches der Sohn von mehr denn 24 Regenten, Kurfürsten und Königen, das Haupt von 16millionen, der Herr des treuesten und tapfersten Heeres der Welt, der Revolution zum Leibeigenen gemacht werden würde. Und das fei ferne!“ 3n demselben Sinne äußerte sich der König gegen Bunfen. (Siehe L. v. Ranke, Aus dem Briefwechsel Friedrich Wilhelms Iv. mit Bunsen, Sämtl. Werke, Bd. 49/50, S. 519.) 1) <L Weil, Quellen und Aktenstücke zur deutschen Verfassungsgeschichte, 1850, S. 207 f. 2) Dieses ,,Dreikönigsbündnis" war am 26. Mai 1849 geschlossen worden.
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