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1. 1815 - 1861 - S. 24

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
24 18. Rede d. ctbg. d. zweiten Kammer v. Bismarck-Schönhausen am 3. Dez. 1850 und heilsamen Anforderungen eines kräftigen Lundesstaates hinausgriff und in ihrer aus den Kämpfen und Zugeständnissen der politischen Parteien hervorgegangenen Gestalt die wesentlichsten Bürgschaften entbehrte, auf welchen der rechtliche und geordnete Bestand jedes Staats-wesens beruht. Hber die verbündeten Regierungen haben nicht einen Augenblick verkannt, daß ihnen eben hieraus die doppelte Verpflichtung erwachsen sei, nach allen Kräften zu dem Abschluß eines Verfassungswerks mitzuwirken, das für das gesamte Deutschland eine unabweisliche Notwendigkeit geworden ist. (Eine solche Verfassung wird der Nation gewähren müssen, was sie seit längerer Zeit schmerzlich entbehrte, was sie von ihren Regierungen zu fordern berechtigt ist: dem Ausland gegenüber (Einheit und Macht, im Inneren bei gesichertem Fortbestände aller einzelnen Glieder die einheitliche Entwickelung der gemeinsamen Interessen und nationalen Bedürfnisse. Die Bürgschaften der rechtlichen Freiheit und der gesetzlichen Ordnung sind es, welche die deutsche Verfassung den Regierungen und den Völkern zu gewähren haben wird. Unter diesem Gesichtspunkt haben die verbündeten Regierungen den von der Nationalversammlung beschlossenen (Entwurf ernstlich geprüft, alle seine heilsamen und unbedenklichen Bestimmungen beibehalten und nur diejenigen Teile geändert, welche mit dem gemeinen Idohle unvereinbar sind. . . . Indem die Regierungen von Preußen usw. sich durch den Drang der Zeitumstände genötigt gesehen haben, ihrerseits die Initiative in dem Verfassungswerke zu ergreifen, sind sie jedoch von der bestimmten und ausdrücklichen Voraussetzung ausgegangen, daß der rechtsgültige Abschluß desselben auf der freien Zustimmung der Nationalvertretung beruhe. Sie werden daher in Gemeinschaft mit denjenigen Regierungen, welche sich dem Vertragsentwurf anschließen, aus diesen deutschen Landen einen Reichstag in dem Umfange und nach den Tdahlbestimmungen berufen, welche der Verfassungsentwurf vorläufig bezeichnet. Diesem lediglich hierzu versammelten Reichstage wird dann der genannte (Entwurf zur Beratung und Zustimmung übergeben werden. . . . Graf von Brandenburg. 18. Rebe des Abgeordneten der zweiten Kammer von Bismarck - Zchönhausen am 3. Dezember 1850?) (Heue Preußische Zeitung, 5. Dez. 1850.) . . . Jede der auswärtigen Fragen, welche die Adresse berührt, trägt Krieg oder Frieden als Möglichkeit in ihrem Schoße. Und welchen Krieg ? Keine Feldzüge einzelner heeresteile wie in Schleswig und Baden, fon- 1) 3n dieser Sitzung hatte der Minister von Itcanteuffel, der soeben von Glmütz zurückgekehrt war, sich über „die deutsche Frage" ausgesprochen. Seine Erklärung befriedigte die Liberalen so wenig, daß der Abg. v. Vincke im Hamen
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