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1. 1815 - 1861 - S. 26

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
26 19. Der Staatsstreich des 2. Dezembers 1851 holsteinischen Kriege, in welchen die leichtsinnigen Staatsmänner von 1848 uns verflochten haben, ein Ende gemacht werde, welcher Rechtszustand folgen soll, ist ein Gegenstand für Verhandlungen, aber kein Kriegs gründ für das preußische Volk. ... 19. Der Staatsstreich besr2. Dezembers^ 851?) a. Verordnung des Präsidenten £ouis Napoleon. 3m Hamen des französischen Volkes — der Präsident der Republik beschließt: 1. Die Nationalversammlung ist aufgelöst. 2. Das allgemeine Stimmrecht ist wieder hergestellt. Das Gesetz vom 31. Tttai 18502) ist abgeschafft. 3. Das französische Volk ist in seine domitien berufen vom 14. bis 21. Dezember. . . . b. Ansprache Louis Napoleons an das französische Volk. . . . Heute, wo . . . Leute, die schon zwei Monarchien gestürzt haben, mir die Hände binden wollen, um auch die Republik zu stürzen, fordert meine Pflicht, ihre arglistigen Anschläge zu vereiteln, die Republik aufrecht zu halten und das Land zu retten, indem ich anrufe das feierliche Urteil des einzigen Souverains, den ich in Frankreich anerkenne, des Volkes. Ich lege also offenherzig Berufung ein an die ganze Nation und sage euch: Wollt ihr diesen Zustand des Siechtums dauern lassen, der uns entwürdigt und unsere Zukunft gefährdet, so wählt einen andern an meiner Stelle; denn ich will nichts mehr wissen von einer Gewalt, die unvermögend ist, das Gute zu tun, die mich verantwortlich macht für Schritte, die ich nicht hindern kann, und mich ans Ruder fettet, während ich das Schiff dem Abgrund zueilen sehe, habt ihr dagegen vertrauen zu mir, so gebt mir auch die Mittel, die große Sendung auszuführen, die ich durch euch besitze. Diese Sendung besteht darin, die Kette der Revolutionen zu schließen, indem die gerechten Bedürfnisse des Volkes befriedigt und gegen die Leidenschaften des Umsturzes geschützt werden. Sie besteht insbesondere in der Schöpfung von Anstalten, welche die Menschen überleben und Stiftungen bilden, auf die sich Dauerndes gründen läßt. Überzeugt, daß die Wandelbarkeit der Gewalt, das Übergewicht einer einzigen Versammlung beständige Ursachen der Unruhe und Zwietracht sind, lege ich eurer Entscheidung die folgenden 1) td. Ducken, Das Zeitalter des Kaisers Wilhelm, 1890, I, S. 348ff. 2) Hach diesem Gesetze mußte einer, um das Wahlrecht auszuüben, drei Jahre in derselben Gemeinde gewohnt haben und diesen dreijährigen Wohnsitz mit Nachweisen dartun, welche die große Mehrheit der ärmeren Bevölkerung aar nicht beibringen sonnte. Dadurch wurden mehrere Btillionen Franzosen des Wahlrechtes beraubt. Gucken a. a. ©. I, S. 336.
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