Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Oldenburgische Geschichte für Schulen - S. 49

1913 - Oldenburg : Schmidt
Großherzog Friedrich August. 49 § 20. Großherzog Friedrich August. Die Entwicklung der öffentlichen Verhältnisse hat seit dein Tode des Großherzogs Peter weitere Fortschritte gemacht, das Verhältnis zu Preußen und dem Reich ist stets ungetrübt geblieben. Da es nötig erschien, die Thronfolge gesetzlich zu regeln, so wurde folgendes bestimmt: Erlischt der Mannesstamm des Herzogs Peter Friedrich Ludwig, so folgt der Mannesstamm des Herzogs Friedrich (f 1885) von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg, dessen Sohn Herzog Friedrich Ferdinand also nach dem Erbgroßherzog Nikolaus Friedrich Wilhelm die nächste Anwartschaft auf den oldenburgifchen Thron zusteht. Der Kaiser von Rußland als Oberhaupt der älteren Linie des Hauses Gottorp und die oldenburgischen Prinzen der russischen Nebenlinie haben zugunsten der Glücksburger Linie auf ihre Rechte verzichtet. Die Staatsverfassung hat insofern eine Änderung erfahren, als seit 1902 der Landtag nicht mehr alle drei Jahre, sondern jährlich berufen wird und durch ein neues Wahlgesetz die indirekten Wahlen durch direkte ersetzt worden sind. Es werden also nicht mehr erst Wahlmänner, sondern sogleich vom Volk die 45 Abgeordneten gewählt. Dabei hat jeder Wühler über 40 Jahre 2 Stimmen. Der Rechtsschutz wurde durch die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit erhöht. Die Einnahmen des Staates wurden dadurch vermehrt, daß ein neues Stempelsteuergeseh erlassen, das Einkommensteuergesetz wesentlich nach preußischem Vorbilde abgeändert und eine Vermögenssteuer eingeführt wurde. So konnte ein Teil der Grundsteuern, die von den Grundeigentümern als Doppelbesteuerung empfunden wurden, aufgehoben werden. Tie geistigen Interessen, Kunst und Wissenschast erfuhren freundliche Pflege. Für die Kirche zeigte Großherzog Friedrich August eine warme Teilnahme. Das Hoftheater bewährte seinen alten guten Ruf. Durch Einstellung erhöhter Mittel für den Kunstgewerbeverein und zum Ankauf von Werken der bildenden Kunst in den Voranschlag, durch Kunstausstellungen und Preisausschreiben suchte man neue Anregungen zu geben und bestehende Einrichtungen zu fördern. Mancher schöne Neubau öffentlicher Gebäude und besonders die Wiederherstellung der Alexanderkirche zu Wildeshausen legten ein beredtes Zeugnis von der Kunst der Architekten ab. Staatliche Mittel wurden auch bereitgestellt für die Herausgabe eines Werkes über die Bau- und Kunstdenkmäler des Landes, das schon unter Großherzog Peter begonnen war, für die Unterstützung des literarisch sich betätigenden Vereins für Altertumskunde und Landes-geschichte und den Ankauf des alten Pestruper Gräberfeldes aus vorchristlicher Zeit. Durch ein gutes Denkmalschutzgesetz suchte man Kunst-altertümer zu erhalten und das Interesse für heimische Kunst zu beleben. Auch die Naturdenkmäler wurden unter staatlichen Schutz gestellt. Rüthning, Oldenburgischc Geschichte für Schulen. 4 Großherzog Friedrich August seit 1900 Thronfolgegesetz Staats- verfassung Kirche, Kunst und Wissenschaft
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer