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1. Oldenburgisches Quellenbuch - S. 43

1904 - Oldenburg : Nonne
16. Angleichen, ob jemand seines Nächsten Feldfrüchte betrifften oder bestehlen würde, soll er auch dafür auf 1 Thlr. gestraft werden. Daferne aber einer einen Dürftigen ein Essen Bohnen oder Hocken Korn schenken wollte, soll er bei obiger Brüche einen seines Gesindes mit aufs Feld schicken, damit deswegen kein Verdacht entstehet. 22. Wenn jemand befunden wird, der mit Trügen und Lügen einen Streit zwischen andern Bauerleuten anrichtete, soll er zur Strafe geben 1 Thlr. 23. Jmgleichen diejenigen, welche mit losen Geschwätzen und Lügen Wirte, Knechte, Frauen und Mägde, Kinder und Gesinde zusammenhängen und etwas Unerweisliches nachreden, sollen ohnabbittlich zur Strafe geben 2 Thlr. 31. Wenn Bauerbier getrunken wird, soll der Bauergeschworne voil einem jeden das Messer und ander scharf Gewehr abfordern, woran sich niemand wegerlich stellen füll, bei Strafe 1 Thlr. Jmgleichen sollen bei solchem Bauerbier aus jedem Hause der Mann und die Frau sich einfinden, bei Verlust lj\ Tonne Bier; erhebliche Ursachen sollen erwogen werden. 32. Wenn einer bruchfällig ist und sich in Güte nicht abfinden will, sollen die Bauergeschwornen mit Zuziehung der ganzen Bauer den Schuldigen pfänden, das Pfand aber allererst antasten, da dann die Bauer ihm weiter assistieren soll, bei Brüche 36 gr. 34. (Letzter Artikel.) Auf das hl. Pfingstfest/) und zwar des Dienstages in den Pfingsttagen oder auch 8 Tage (danach) sollen neue Baugeschworne erkoren .... werden, bei Brüche 36 gr. 44. Bedrückung des Münstcrlandes im siebenjährigen Kriege. - Pagenstert, Zu den Leistungen bcs Müusterlaubes int siebenjährigeu Kriege. Jahrbuch Ix, 149. — (Die Zeller Rethmann, Puruhagen und Pagenstert aus Bökern bei Lohne mußten in beit Jahren 1751)—62 G(> Kriegsfuhren leisten und zwar größtenteils gemeinsam. Sie fuhren Hafer, Heu, Stroh und Mehl. Ausgangspunkt war häufig Meppeu. Richtung: Miin'ter, Haselünne, Osnabrück, Warenborf, Herford, Paberboru, Rheine. In beut Berichte über die letzte Fnhre heißt es:) Haben Pnrnhagcn und wir (Pagenstert) jeder mit 3 Pferden Mehl bei Meppen aufgeladen uudt feindt von Franzosen gefangen genommen uudt die Knechte feindt 21 Wochen ausgewesen und haben von allen 6 Pferden und Wagen nichts wieder gebracht als ein altes Pferd, welches so stark in dem Schorf war, daß selbe Pferd keine einzige Pistolle werdt war. Als der Knecht ausfuhr, da konnte ich rechnen, daß an baren Gelde werdt waren die drei Pferde 500 9tthlr. und die halbe Wagen 15 Säcke undt ander Gefchir, also kann nicht minder rechnen 40 Rthlr., undt der Knecht welcher 14 Tage vor Jakobi weggefahren undt 21 Wochen aus gewesen undt an baren Gelde welches hat mitgenommen und nachgeschickt an die 40 Rthlr. dabei verzehret und Puruhagen seine Knechte :) Der Pfingstbienstag.ist der alte Gerichtstag der Friesen. Vgl. Nr. 7.
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