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1. Heimatgeschichte der Rheinprovinz - S. 34

1915 - Bonn : Hanstein
34 Chamaven und Chattuarier, die Bataver, die Gugemer und Caninefaten 1), Als zu Anfang des 5. Jahrhunderts die römischen Legionen aus dem Rheinlande abzogen, kam es darauf an, welches germanische Volk das Gebiet endgültig in seinen Besitz bekam. Franken und Alemannen traten als gleichzeitige Bewerber um die Herrschaft auf 2). Die Franken setzten während der V ölkerwande-r u n g ihre bereits vorher begonnenen Züge über den Mittelund Niederrhein fort und dehnten ihren linksrheinischen Besitz weiter nach Westen und Süden aus. Als Chlodewech im Jahre 481 zur Regierung kam, saßen die s a 1 i s c h e n Franken3) westlich von der Maas. Die Ripuarier4) wohnten am Mittel- und Niederrhein. Ihr König war Sigbert von Cöln. Trier war damals in ihrem Besitz, Der Mittelpunkt des Alemannenlandes lag im 4. Jahrhundert im Main-Neckargebiet. Zu Anfang des 5. Jahrhunderts setzten sich in der Gegend von Worms die Burgunden fest. Den Alemannen gelang es, sie von dort zu vertreiben. Dann suchten sie sich nach Norden auszudehnen. Das mußte sie mit den nach Süden drängenden Franken in einen Kampf verwickeln. Der Sieg entschied die Herrschaft über das Rheingebiet. In welcher Weise sich dieser Kampf 1) Nach anderer Annahme (L. Wilser) bildeten die Marsen den ältesten Stamm der Franken, dem auch außer den obengenannten die Cherusker und Chauken angehörten. (Die Caninefaten und Bataver stammten von den Chatten.) 2) Seit W. Arnold (Ansiedlungen und Wanderungen deutscher Stämme, 2, Aufl. Marburg 1881) suchte man das Ausdehnungsgebiet der Alemannen im Rheinlande auf Grund der Hypothese, daß die Ortsnamen mit „weiler" alemannischen Ursprungs seien, zu umgrenzen. Neuere Forschungen Frz. Cramers und Behageis haben erwiesen, daß weiler dem spätlateinischen villare entspricht. Damit mußte Arnolds Hypothese fallen. 3) Wahrscheinlich von der Yssala (Yssel) benannt. Als besonderes Recht galt bei ihnen die Lex Salica, die schon in der zweiten Hälfte des 5. Jahrhunderts (etwa 453/486) aufgezeichnet wurde, während die Lex Ripuaria erst um 580 aufgezeichnet wurde. Die im nordöstl. Teile des Ripuarierlandes wohnenden Chamaven hatten eigenes Gaurecht. 4) Ripuarier, gewöhnlich als Uferfranken (von ripa = Rheinufer) bezeichnet. Doch überträgt man den Namen auch mit Freibeuter (von rifr, bodrifr = freigebig, gastfrei). Der Name als Bezeichnung des Volkes zeigt sich im 5. Jahrhundert.
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