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1. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 85

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 85 — aller von voriger und jeglicher Landes-Regierung erlangten unbestimmten oder auf Zeit und Ziel gesetzten Aufenthalts-Con-cessionen in seiner ganzen Strenge zu erneuern, somit zu befehlen, daß alle jene, welche nicht wegen ihrer Ausstreichung aus der Emigrantenliste, oder ihrer Submission unter die jetzige französische Staats-Regierung mit hinlänglich glaubhaften Urkunden sich auf der Stelle ausweisen können, sogleich fortgewiesen und binnen dreymal 24 Stunden, wenn sie nicht freywillig gehen, fortgeschaft werden sollen, wegen derer aber Die auf solche Art zu einer unbedenklichen Aufenthalts-Gestattung sich legitimiren zu können vermeinen, eine mit der Copey ihrer Ligi-timationen belegte Verzeichniß an Jhro Kurfürstliche Durchlaucht zu weitern Entschließung über ihre Belaßung oder Fortweißung eingesendet werden solle. (Erstmals war das Verbot am 14. Mai 1798, dann am 20. Juni 1799, ergangen; wiederholt wurde es am 9. September 1805.) d) Aktenmäßige Darstellung der Vorgänge in Offenburg und Ettenheim durch die badische Regierung. 16. März 1804. (Polit. Korrespondenz Karl Friedrichs. Bd. V. S. 14 f.) Der von der französischen Regierung an den Schwäbischen Kreis akkreditierte und in Karlsruhe residierende Charge d’af-faires Herr Massias, hat am 12. März d. I. durch ein Schreiben an den kurf.-badischen Staatsminister, Freiherrn von Edels-heim, das Ansuchen gethan, die in Offenburg wohnende, in eine Staatsverschwörung gegen Frankreich verwickelte Frau von Reich, geborene von Böcklin, in Verhaft nehmen, ihre Papiere versiegeln und sie mit diesen nach Straßburg verabfolgen zu lassen. Ihre Arretierung und die Versiegelung ihrer Papiere wurde sogleich verordnet, die Auslieferung hingegen in der Ungewißheit, ob sie eine deutsche oder eine französische Staatsbürgerin sei, auf die nähere Auskunft hierüber ausgesetzt. Ehe jedoch dieser Befehl an Ort und Stelle gelangen konnte, erhielt man von dem kurf. Obervogteiamt Gengenbach die beachtliche Anzeige, daß die Frau von Reich auf die Requisition des Präfekten von Straßburg, Herrn Staatsrath Shse, bereits provisorisch arretiert und ihre Effekten unter Siegel gelegt worden feien, worauf sofort unter dem 13. März der
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