1913 -
Karlsruhe [u.a.]
: Gutsch
- Autor: Hofmann, Karl
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Höhere Schule
- Regionen (OPAC): Baden
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte, Baden
- Inhalt: Zeit: Neuzeit
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den Politik zu folgen, — ist das Glaubensbekenntnis eines deutschen Reichsfürsten, welcher den Kaiser und sein Amt und Würde verehret und hochschätzet, vor seinen Mitständen die gebührende Achtung träget und dabei kennet, was er sich selbst, seinem Haus und seinen Untertanen schuldig ist. e)Waseinemlandesfürstenzuwissennötigist.
Der Zusammentrag derer Stücke, welche sich in diesem kleinen Bande aufbehalten befinden, find Früchten der Überlegungen, die ich bei verschiedenen Gelegenheiten und bei Durchlesung einiger Bücher über den Stand, worein mich Gott ge-setzet hat, angestellet habe.
Sie sind zu meiner eigenen Erinnerung verfasset; sollte jemalen einiges davon dem Lande nützlich werden, so würde dadurch meine Glückseligkeit, die ich in dem Wohlstände des Vaterlandes suche, ein weiterer Grad zuwachsen.
Sollten diese Blätter jemand anderen als mir selbst zu Gesichte kommen, so wünsche ich, daß man sie als Versuche ansehen möge, die nur zu meiner eigenen Übung und, mir zu weiterer Überlegung Gelegenheit zu geben, zu Papier gebracht worden sind.
» f) Vergebung von Ämtern.
Bei Vergebung derer Chargen ist auf die Verdienste und die Tüchtigkeit zu sehen, nicht aber auf Rekommandationen und Verwandtschaften.
g) Politik des Hauses Baden.
Die Politik des Hauses Baden wird jederzeit darinnen bestehen müssen, sich zwar bei dem kaiserlichen Hofe niemalen gehässig zu machen, vielmehr dessen Gewogenheit durch Beipflichtung und Mitstärkung zu denjenigen Maßregeln, welche zu Aufrechterhaltung der Gerechtigkeit und guten Ordnung im Reich gereichen können, auch Bereitwilligkeit in gleichgültigen, oder zum wenigsten nicht wesentlichen Dingen zu erwerben, wo es aber auf die Handhabung der Deutschen Freiheit und die Aufrechthaltung derer Rechte und Gerechtigkeiten derer Fürsten und Stände des Reichs ankommt, an denjenigen Reichsteil sich anzuschließen, welcher, dafür besorgt zu sein, das meiste Interesse hat.