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1. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 127

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 127 — Dem Willen Seiner königlichen Hoheit gemäß, wird denjenigen Männern, welche (bereits als Staatsdiener angestellt) sich als Freiwillige stellen, ihr Amt, nach vollendetem Kampf, ebenso wieder ertheilt werden, als sie es beim Austritt besaßen; und denjenigen Konscriptionspslichtigen, welche diesem Rufe folgen, werden die Jahre, als in der Linie gedient, angerechnet. Zugleich werden hierdurch alle diejenigen, welche sich engagiren wollen, ersucht, sich bei dem Direktorium Ihres Kreises zu melden, worauf nach Eingang der Listen das Weitere verfügt werden wird. Von mir aber, Eurem Führer, erwartet, was Ihr von einem Mann erwarten könnt, der seiner Pflicht Genüge leisten, Euch selbst ein Beispiel, und immer für Euer Bestes sorgen wird. Laßt die schönen Beweise, wie Völker ihre Fürsten und ihr Vaterland durch willigen Gehorsam, durch Treue und Anhänglichkeit ehren, nicht für Euch verloren seyn; seht, wie eilt Baierns Jugend unter d i e Fahnen ihres geliebten Königs; wie reichlich spendet das von allen Schrecknissen des Krieges b e-drängtesachsen seine Gaben! Wiefonnte der treue Badner, der seit Jahrhunderten mit Liebe seinen Beherrschern zugethan war, wie könnte er zaudern, jetzt, da auch er ein Muster sürkommendegeschlechterwerdensoll. Mögen bald b i e öffentlichen Blätter, durch welche jedes Opfer, das Ihr bringt, den Zeitgenossen genannt werden soll, in gedrängten Reihen es verkünden, daß Für st und Vaterland nicht vergebens auf Euch gehoffet, nicht umsonst z u Euch gesprochen haben. v. Holzing, Major und Flügeladjutant, Kommandeur des freiwilligen Jägerregiments zu Pferd. 2. Die Umstände machen es nothwendig, daß alle diejenigen, welche dem freiwilligen Jägerregiment zu Pferd beitreten
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