1913 -
Karlsruhe [u.a.]
: Gutsch
- Autor: Hofmann, Karl
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Höhere Schule
- Regionen (OPAC): Baden
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte, Baden
- Inhalt: Zeit: Neuzeit
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6. Die Abgaben in Geld und Naturalien, welche nach der ehemaligen Verfassung für Schutz und Schirm zu entrichten waren.
7. Die Beiträge zur Justiz- und Polizeiverwaltung; namentlich auch Fauthaber, Gardegelder, Schultheißenamtsgeld, Vogtgeld, Reißigvogtgeld, Blutvogtgeld, Vogthühner und anderes Geflügel, das urkundlich für amtliche Fertigungen gegeben wurde; desgleichen Schreibgeld, Neujahrsgeld und alle periodischen Geschenke an Justiz- und Polizeibeamte.
8. Die für ehemalige Zollfreiheiten bedungenen Abgaben, namentlich das Bruckgarben- und Käsegeld im Hauensteinischen.
9. Die von den ehemaligen Dinggerichten herrührenden Abgaben, namentlich der Stock- und Wieshafer.
10. Die Abgaben, welche auf Hof- und Burgrechten beruhen.
11. Die Abgaben, deren Ursprung und Natur nicht auszumitteln ist, namentlich das Ubergeleitgeld und Ge-wers, die Speirer und Zürcher Steuern.
12. Das Kaushabergeld im Main- und Tauberkreise, und der Brunnenzins in der ehemaligen Vogtei Hausen
Art. 2. Es werden serner aufgehoben:
Die Beeten in Geld und Naturalien, wie auch die Mai-Martini- Katharina- und ähnliche nur in dem Namen oder der Entrichtungszeit von diesen verschiedene, ihrer Natur nach ganz gleiche Steuern.
Art. 7 Die Standes- und Grundherrn und die übrigen Bezugsberechtigten erhalten dafür . . . eine Entschädigung aus der Staatskasse ....
Ausgenommen sind die ausgehobenen Beiträge und Leistungen zur Justiz- und Polizeiverwaltung, wofür keine Entschädigung geleistet wird.
Gegeben zu Carlsruhe in Unserem Großherzoglichen Staatsministerium, den 14. May 1825.
Frhr. von Berstett. Ludwig.