Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Von der Völkerwanderung bis zum Westfälischen Frieden - S. 50

1902 - Leipzig : Hirt
50 Fnfte Periode. Ausgang des Mittelalters. niederdeutschen Sprache. In weiten Landstrichen der Sachsen und Friesen war der freie Bauer neben der Kirche der einzige Herr des Bodens und bewahrte auf seinem Einzelhofe (schsisches Bauernhaus), unbehelligt durch Rittertum und franzsische Einflsse, am treuesten alt-deutsches Geprge. % Das Gerichtswesen. Bis in das 13. Jahrhundert waren die Rechtssatzungen rtlich sehr verschieden. Da wurde fr Norddeutsch-leint) der zuerst in lateinischer Sprache geschriebene, dann ins Schsische bersetzte Sachsenspiegel, dem ein sddeutscher Schwabenspiegel" folgte, das allgemein gltige Gesetzbuch. Als die Fürsten fast berall die oberste Gerichtsbarkeit in die Hand nahmen, erhielten sich in Westfalen, wo das Selbstbewutsein der freien Bauern der Ausbildung der Frstengewalt zhen Widerstand entgegensetzte, die alten Kaiserlichen Landgerichte: Femgerichte. An der Spitze stand der Freigraf; die Richter hieen Freischffen, die Gerichtssttte Freistuhl. Der Einflu der Feme ging weit der die Grenzen Westfalens hinaus; gerichtet wurde aber nur auf roter Erde". Die letzten Jahrhunderte des Mittelalters waren die Bltezeit der Feme; als spter ihre Ttigkeit in Willkr ausgeartet war, wurden viele Frei-stichle aufgehoben. 55. Osterreich, die Schweiz und Burgund. Das Reich war verfallen, dagegen gelang es manchen deutschen Fürsten, ihr Gebiet und ihre Macht zu erweitern. In dieser glck-liehen Lage war vor allen das Haus Habsburg. Zu den ursprng-liehen habsbnrgisch-sterreichischen Lndern ( 53, 1) waren Tirol und zeitweilig auch Ungarn und die bhmischen Lande hinzugekommen. Vergebens aber bemhten sich die Habsburger, die Schweiz zu unterwerfen. Schon Rudolf von Habsburg suchte seine Hausmacht auch sdlich von seiner Stammburg auszudehnen und die freien Bauern der Waldkantone Schwyz, Uri und Unterwalden, die reichsunmittelbar sein wollten, unter sterreichische Herrschaft zu bringen. Nach seinem Tode 1291. schlssen sie daher 1291 zum Schutze ihrer Freiheit einen ewigen Bund". Das war der Anfang der schweizerischen Eidgenossenschaft. Albrecht I. machte wieder die habsbnrgischen Ansprche geltend (die Tellsage, 53,2); Heinrich Vii. dagegen und Ludwig von Bayern besttigten die Freiheit der Schweizer. Bald schlssen sich andere Orte der Eidgenossenschaft an. Ihre kriegerische Tchtigkeit bewhrte sich in ruhmvollen Kmpfen gegen 1386. Habsburgische Ritterheere, so 1386 in der Schlacht bei Sempa ch (wo nach der Sage Arnold von Winkelried den Eidgenossen eine Gasse machte"). Wozu gehrte die Schweiz zur Bltezeit des deutschen Reiches (Karte Nr. 7)?
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer