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1. Bilder aus der sächsischen Geschichte - S. 9

1889 - Leipzig : Veit
Heinrich der Erlauchte und Freiberg (1255). 9 fürstlichen Macht und seine Dienstmannen in ihrem weltlichen Reichtnme und in ihrer irdischen Pracht glänzen sähe, wenn auch nicht wirklich, so doch sein Sinn von dem stillen Kloster, das er aufgesucht hatte, sich allzuleicht abwenden würde. Deshalb kann treffend von ihm gesagt werden, was im Buche der Weisheit von solchen niedergeschrieben ist: In einem kurzen Leben hat er viele Zeiten erfüllt. Er wurde hinweggenommen, damit nicht die Sünde seinen Geist verderben sollte. Angenehm war Gott sein Leben; deshalb hat er ihn erlöset aus den Ungerechtigkeiten dieser Welt. Und er starb am 5. Februar (1157) im 59. Lebensjahre. Und er wurde begraben vom Erzbischöfe Wichmann in der Mitte der Kirche, in der zu feiner rechten Seite seine Gemahlin und nach dieser an derselben Seite seine Schwester Mechthild, die Mutter des Erzbischofs, dessen Sterbetag der 21. Januar ist, begraben wurden. Der Leichenfeier wohnte bei Walo, Bischof von Havelberg, und Markgraf Albert und Hermann, der Sohn desselben, und alle seine Söhne außer Markgraf Otto und viele andere. Weil er sein Kreuz getragen hatte und Christus nachgefolgt war, war er ohne Zweifel ein Jünger des Herrn. Deshalb wird nach Verdienst seine Seele in der ewigen Rnhe zu wohnen gewürdigt werden, wie Gott selbst es versprochen hat, da er dieses sprach: Amen, Anten, sage ich euch, ihr, die ihr alles verlassen habt und mir nachgefolgt feid, ihr werdet hundertfach empfangen und das ewige Leben besitzen." 3. Heinrich der Erlauchte und Freiberg (1255). 211 an nimmt an, daß die Gründung der Bergstadt Freiberg unter die Regierung des Markgrafen Ottos des Reichen füllt; mit großer Wahrscheinlichkeit kann die Zeit zwischen 1185 und 1190 als Gründungszeit angesehen werden. Die Entstehung Freibergs ist auf die Entdeckung der Silbererzlagerstätten, der Name Freiberg auf die bei der Gründung verliehenen Bergbaufreiheiten zurückzuführen. Heinrich dem Erlauchten verdankt Freiberg namentlich viele Begünstigungen und Gerechtsame. Von ihm rührt die nachstehende, ans dem Lateinischen übersetzte Urkunde her, in welcher die Rechte der Stadt Freiberg und der Bergleute bestätigt und die gesamte Gerichtsbarkeit in der Stadt und auf den Gebirgen dem Vogte, dem Rate, das sind die sogenannten Vierundzwanzig, und den Bürgern von Freiberg übertragen werden: „Heinrich, von Gottes Gnaden Markgraf zu Meißen u. s. w. allen, die dieses Schriststck sehen werden, Heil und alles Gute. Da Wir die Rechte Unserer Stadt und der Bergleute in Freiberg lieber erweitern, als auf irgend eine Weise verringern, und deshalb Uns
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