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1. Bilder aus der sächsischen Geschichte - S. 45

1889 - Leipzig : Veit
Ein deutsches Wort des Kurfürsten August (1559). 45 erfordert, daß in solcher, der beiden hohen Potentaten1 Vergleichung, des Reiches Bestes unter andern auch in dem etwas besser bedacht und die Dinge dahin gerichtet worden wären, daß dasjenige, was vor wenig Jahren dem heiligen Reiche deutscher Nation entzogen worden ist, als die Stifter und Städte Metz, Toul und Verdun und anderes, durch diese Vertragshandlung wiederum zum Reiche gebracht worden wäre." 30. Kurfürst August richtet seine Haustruppen ein (1570). Hursürst August entwarf i. I. 1570 mit eigner Hand einen Plan, nach welchem feine Haustruppen sich zu richten hatten. Seine Niederschrift lautete (mit einigen Kürzungen): „Auf nachfolgende Punkte bin ich bedacht, forthin mit Gottes gnädiger Hülfe meine Sachen am Hofe anzustellen. Dieweil ein jeder vom Adel lieber fein eigner Herr, denn seines Herrn Diener in jetziger Zeit fein will, und gleichwohl keinem Herrn, wenn anders er bei den Adeligen in einigem Vertrauen sein und bleiben will, zu raten ist, sich derfelbigen gänzlich zu entschlagen, so habe ich ungefähr auf nachfolgende Punkte gedacht. Erstlich bin ich bedacht, an meinem Hofe 40 einspännige Knechte zu halten außer dem Hauptmanne, darnach 6 Kammerjunker mit ihren Pferden, darnach 12 Junker lauter Ztreiroffer,2 welche meinem Tische und meinem Weibe aufwarten, darnach die Pferde aus meinem Stalle, soviel deren find, darnach der Räte3 Pferde, darnach der Jägerei und andere dergleichen Pferde. Über dieses bin ich bedacht 60 vom Adel zu bestellen und dieselben in vier Teile zu teilen, nämlich jedem Rittmeister 15 zu bestellen, denselben jährlich 300 fl. als Dienst- oder Wartegeld zu geben und darüber dem Rittmeister 500 fl. auf 6, 7 oder 8 Pferde, wie es die Gelegenheit geben will. Dagegen sollen sie mir dergestalt wiederum verpflichtet fein: Jeder soll mit 5 Pferden, wenn ich ihn fordern werde, bereit fein, und da ich ihn fordern werde auf Futter und Mahl, oder auf 12 fl. monatliche Besoldung zu dienen, verpflichtet fein. Ebenso sollen alle dieselben, wenn sie vorgefordert werden, in schwarzer Kleidung erscheinen. Jeder soll feines Rittmeisters Befehl gehorsam nachkommen, es fei in der Bestallung zu Hofe, im Felde oder sonst, sie sollen sich auch einzeln oder rottenweis zu verschicken in ehrlichen billigen Sachen nicht beschweren. 1 König Philipp Ii. v. Spanien und König Heinrich Ii. v. Frankreich. 2 Ein Zweirösser hatte noch einen Reiter zu stellen, deshalb „Zweirösser". 3 Manche der Räte hatten nach ihrer Anstellung auch Ritterdienste zu leisten.
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