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1. Bilder aus der sächsischen Geschichte - S. 72

1889 - Leipzig : Veit
72 Gründung von Johanngeorgenstadt (1654). Nach dem in den Kirchen verrichteten Gottesdienste hat auch ein jeder Hausvater mit seinen Kindern und feinem Gesinde in seinem Hause dem grundgütigen Gott von Herzen gedankt und Lob- und Danklieder angestimmt." 43. Gründung von Johanngeorgenstadt (1654). ^ohanngevrgenstadt verdankt sein Entstehen böhmischen Verbannten, die um ihres evaugelischeu Glaubens willen aus ihrer Heimat verjagt wurden und vom Kurfürsten Johann Georg I. die erbetene Aufnahme erhielten. Sie erbauten in den: wildesten Teile des Erzgebirges, im so-geuannteu Hungerlande, auf dem Fastenberge die Stadt. Die kurfürstliche Geuehmiguug zur Anlage derselben hatte folgenden Inhalt: „Dem ehrensesten Unserm Hauptmann der Ämter Schwarzenberg und Grünhain und lieben Getreuen Veit Dietrich Wagner zu Sachseuseld, Oberstlieutenant Georg Wols von Carlwitz zum Rabenstein und Christian Person, Schösser zu Schwarzenberg. Von Gottes Gnaden Johann Georg, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg n. s. w., Kurfürst u. s. w. Ehrenfeste und lieben Getreue! Was au Uns die Exulanten (d. H. die Vertriebenen) von Platten wegen ihres am Fastenberge geplanten Anbaues wehemütig und unterthänigst haben gelangen lassen, das habt ihr aus dem Einschluß mit mehreren: zu versehen. Um nun diesen armen bedrängten Leuten billig an die Hand zu gehen, also haben Wir gnädigst bewilligt, das; sie eine Kirche, Gottesacker, Pfarre und Schule daselbst aufbauen und mit Unsers Oberen Con-sistorinms Vorwissen und Einwilligung einen Psarr- und Schuldiener annehmen mögen, sind auch gnädigst zufrieden, daß ihr einem jeden, der dieses Ortes an- und aufbauen will, gegen einen leidlichen Erbzins ein gewisses Stück und etwas Holz, dessen er zum Anbau notwendig bedars, ohne Entgelt anweisen und das Städtleiu, welches Johann Georgens Stadt hinsüro genannt werden soll, den andern Bergstädten gleich mit aller Freiheit, Zunft und Innung, Handwerks-Gewohnheiten, Brauen, Malzen, Schlachten, Backen, Schenken und einer Brettmühle versehen möget. Wir wollen Uns auch betreffs der Biersteuer, wenn Wir den wirklichen Anbau verspüren, gebetenermaßen äußern und auf euern vorhergehenden untertänigsten Bericht mit feiner gnädigsten Konzession (d. h. Verwillignng) heraus wissen lassen. Daran geschieht Unsere Meinung, und Wir sind euch mit Gnaden gewogen. Gegeben zu Annaburg, am 23. Februar im Jahre 1654. Johann Georg, Kurfürst."
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