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1. Bilder aus der sächsischen Geschichte - S. 126

1889 - Leipzig : Veit
126 Zwei preußische Urteile über die Sachsen bei Königgrätz (1866). tionen widmen. Ich rechne dabei aus die Unterstützung der Landesvertreter, denen Ich mit gewohnter Offenheit und altem Vertrauen entgegen kommen werde. Mit derselben Treue, mit der Ich zu dem alten Bunde gestanden bin, werde Ich auch an der neuen Verbindung, in die Ich jetzt getreten, halten, und soweit es in Meinen Kräften steht, alles anwenden, um dieselbe, wie für Unser engeres, so auch für Unser weiteres Vaterlaud möglichst segensreich werden zu lassen. Möge der Allmächtige Unsre gemeinsamen Bemühungen segnen, und Sachsen, wie vordem, ein Land des Friedens, der Ordnung, des thätigen Strebens, der Bildung, der Sittlichkeit und Gottesfurcht bleiben. Teplitz, den 26. Oktober 1866. Johann." 70. Zwei preußische Urteile über die Sachsen bei Königgrätz (1866). Uber die Haltung der sächsischen Truppen in der Schlacht bei Königgrätz, am 3. Juli 1866, berichtet ein preußischer Offizier: „Die Sachsen, das war etwas ganz andres; trefflich geschult, sich mit verzweifelter Tapferkeit wehrend, schien auch das Verhältnis der Ossiziere zu den Soldaten ein ganz andres zu sein, wie bei den Österreichern. Da lag Ordnung und Disziplin darin! Das »klappte« ganz anders, wenn Sie diesen Ausdruck besser verstehen, und ich kann Ihnen die Versicherung geben, daß ein jeder von uns dachte: „Wie schade, daß diese Armee, die der unsern so nahe verwandt ist, uns gegenüber steht!" Der Generalfeldmarfchall Graf Moltke urteilte folgendermaßen: „Daß die Sachsen sich überall und besonders bei Problns ausgezeichnet geschlagen haben, das wissen Sie — auch daß sie die einzigen waren, die in der großen Entscheidungsschlacht nicht von dem panischen Schrecken ergriffen wurden, der die Niederlage der Österreicher in wilde Flucht verwandelte. Eine geschlagene Armee, die, dem Unvermeidlichen sich fügend, ruhig und geordnet das Schlachtfeld verlaßt, kann sich dem Sieger fast ebenbürtig zur Seite stellen, und wollte Gott, daß dies geschehe — und bald." 71. Ein Urteil des Kronprinzen Albert über 1866. Xi6er den Kamps des Jahres 1866 äußerte sich Kronprinz Albert sechs Jahre später dahin: „Bundestreue mußte unsrerseits gehalten werden, ganz gleich wie die Dinge lagen. Jeder, der den Verhältnissen ans den Grund schauen konnte, mußte zu der Überzeugung gelangen, daß
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