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1. Bilder aus der sächsischen Geschichte - S. 132

1889 - Leipzig : Veit
132 Kronpr. Albert w. Generalseldmarschall. — König Albert übern, d. Regierung. 81. Kronprinz Albert wird Generalseldmarschall (1871). ^ls Kronprinz Albert von Sachsen, der ruhmvolle Führer der vierten Armee, am Morgen des 11. Juli 1871 sich anschickte an der Spitze der sächsischen Truppen seinen Siegeseinzug in Dresden zu halten, teilte ihm sein königlicher Vater Johann ein Schreiben des Kaisers Wilhelm mit, durch welches dieser den Kronprinzen, bisher General der Infanterie, zum Generalseldmarschall ernannte. Das Schreiben lautete: „Eurer Königlichen Hoheit habe Ich bereits miederholt Meinen Dank und Meine volle Anerkennung für Ihre hervorragenden Leistungen wahrend des verflossenen Krieges auszusprechen Gelegenheit gehabt. — Der heutige Tag des Einzuges der braven Truppen des 12. (Königlich sächsischen) Armeekorps in die heimatliche Hauptstadt giebt Mir aufs neue Veranlassung, der Verdienste zu gedenken, welche Eure Königliche Hoheit sich an der Spitze dieses Korps und demnächst als Oberbefehlshaber der Maasarmee mit die Erfolge unsrer Kämpfe und um das Vaterland erworben haben. — Es ist Eurer Königlichen Hoheit gelungen, diese große Heeresabteilung mit sichrer Hand wiederholt zum Siege zu führen und in den Truppen das Gefühl des unbedingten Vertrauens zu dem bewährten Oberfeldherrn zu erwecken. Eure Königliche Hoheit haben sich deshalb einen Anspruch auf die höchsten militärischen Würden erworben, und es gereicht Mir zur besonderen Freude, Ihren Verdiensten um das Deutsche Reich eine ehrende öffentliche Anerkennung zu teil werden zu lassen, indem Ich Sie, im Einverständnis mit Seiner Majestät dem Könige von Sachsen, hierdurch zum Generalseldmarschall ernenne. Ems, den 11. Juli 1871. Wilhelm." 82. König Albert übernimmt die Regierung (1873). den Morgenstunden des 29. Oktobers 1873 verschied in Pillnitz nach langem schweren Leiden König Johann; an demselben Tage wurde die Thronbesteigung des Königs Albert durch untenstehende Proklamation bekannt gegeben: „Wir, Albert, von Gottes Gnaden König von Sachsen u. s. w. thun hiermit kund und zu wissen: Nachdem durch Gottes unerforfchlichen Ratschluß des Allerdurchlauchtigsten Königs und Herrn, Johann, Königs von Sachsen, Unsres vielgeliebten Herrn Vaters Königliche Majestät, zum größten Schmerze Seines Hauses, wie Seiner gesamten Unterthanen ans diesem Leben abgerufen worden ist, haben Wir die Regierung des Königreichs Sachsen,
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