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1. Bd. 4 - S. 169

1878 - Calw [u.a.] : Verl. der Vereinsbuchh.
§ 11. Ostasien geöffnet. 169 getragen. Am 13. Okt. öffnete Peking seine Thore, worauf Prinz Kung den Frieden von Peking unterzeichnete, welcher den Seemächten Entschädigungen zuerkannte, den Jesuiten aber alles s. 1724 verlorene Eigenthum zurückzugeben versprach. So sehr sich nun auch der Hos und der Gelehrtenstand gegen das fremde Element sträuben, welches China in die allgemeine Völkerströmung hineinzuziehen droht, das Reich ist jedenfalls geöffnet und kann sich durchgreifenden Reformen nicht länger entziehen. 1873 wurde den europäischen Gesandten vom Kaiser die erste Audienz (ohne Niederfallen) gewährt, und seither werden junge Chinesen nach Amerika und Europa gesandt, sich für den Staatsdienst auszubilden. Rascher als China hat Japan sich zu europäisiren begonnen. Das reichgesegnete Reich des Sonnenaufgangs (Nippon) steht von Anfang an unter der Dynastie des Mikado, welchen aber ein glücklicher Soldat, der frühere Stallknecht Taikosama (1590—9) so beseitigte, daß alle weltlichen Geschäfte nur noch durch seine, des Kron-feldherrn, Hände giengen, während der Mikado in Kioto als eine verborgene Gottheit vegetirte. Der Sjogun aber, der Kronfeldherr, war es, der in Jedo regierte und die 18 Daimijos (Fürsten) im Zaume hielt; von ihm giengen die Dekrete aus, welche das Christenthum ächteten und nach seiner Ausrottung 1641 den Fremdenverkehr auf ein Paar holländische Schiffe beschränkten, die jährlich nach Nagasaki kommen durften. Bei der ungeheuren Ausdehnung aber, welche der chinesische Handel genommen, ließen sich die Amerikaner die harte Behandlung ihrer Schiffbrüchigen nicht auf die Länge gefallen, Commodore Perry setzte durch ruhiges Standhalten seinen Auftrag durch und erzielte 31. März 1854 einen Vertrag mit dem Sjo-gun, woruach die Häfen Simoba und Hakodati den Fremden geöffnet und nothleidende Seefahrer unterstützt und geschützt werden sollten. Die andern Mächte drangen eitle nach und erzwangen 1858 ähnliche Verträge, in denen der Sjogun Se Majestät genannt würde. Leseb. d. Weltgesch. Iv. (2. A.) 8
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