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1. Aus der Heimat - S. 95

1910 - Nürnberg : Korn
— 95 — der Lehen. Da kamen zwei adelige Jungfrauen, die traten vor ihn hin und klagten: „Es wäre uns durch den Tod unseres Vaters zwar seine Burg als Erbgut zugefallen, aber der Fürst hat es eingezogen und seinen Türhütern verliehen zum Lohn für ihre Dienste. Aber wir hoffen, es wird uns unser Erbe zurückgegeben." Da sprach Pfalzgraf Johann: „Ich will meine Räte um ihr Urteil fragen." Und sein Anwalt antwortete sogleich auf die Klage der beiden Ritterfräulein und sprach: „Der Ritter hatte nur Töchter, aber keine Söhne. Und da die Töchter ein Lehen nicht erben können, so ist jenes Gut nach dem Aussterben des Maunesstammes wieder an den Pfalzgrafen heimgefallen, dem die Burg gehört. Mau hat daher getan, wie es nach dem Lehensrecht richtig ist." Und die Räte taten sogleich ohne Aufschub den Spruch: „Der Fürst ist den Jungfrauen nicht schuldig, ihnen die väterliche Burg zurückzugeben." Im nämlichen Augenblick stand auch schon der Ritter Tristan Zenger von Schneeberg auf und rief voll Unmut: „Alle, die jetzt den unrechten Spruch getan haben, soll der Teufel holen!" Da sprang Herzog Johann auf in jähem Zorn und rief: „Zenger, du hast mich und meine Räte beleidigt! Darum sollst du schwer bestraft werden!" Alle, die da waren, erschraken über diese Rede und etliche, Zengers guten Freunde, hätten ihn gern davongeschoben. Aber er wollte nicht fliehen. Unterdessen hatte aber der Herzog die Sache nochmal überlegt. Er ließ seine Räte zu sich kommen und auch den Zenger und sprach: „Zenger, du hast grob und unhöflich gegen mich und meine Räte geredet. Wir verlangen von dir, daß du uns den Grund angibst, warum du diese Rede getan hast. Kannst du dich nicht genügend verantworten, so strafen wir dich nach dem Rat dieser Herren da!" — „Gnädiger Herr," sprach der Zenger, „was ich geredet habe, das ist wahr. Und ich sag so: Den zwei Jungfrauen ist ihr rechtes väterliches Erbe durch das Urteil gennommen worden ohne allen Grund. Sie wären damit gut verheiratet worden und zu Ehren und Ansehen gekommen. So aber haben sie nichts mehr, und die eine muß nach Regensburg laufen und die andere nach Nürnberg, und sie führen vielleicht dort ein schlechtes Leben. Und was sie da sündhafte Werke tun, das alles muß Herzog Johann büßen." Eine kleine Weile bedachte sich der Fürst, dann rief er: „Wahrlich, wahrlich, die göttliche Gerechtigkeit ist in deinem Mund und die Wahrheit." Und er gab den armen Burgfräulein ihr Erbgut wieder.
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