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1. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 28

1914 - München : Oldenbourg
— 28 — Demnach sei kund allen Gottes und unsers Reiches getreuen Untertanen jetzt und in Zukunft, daß mir geruht haben, dem ehrwürdigen Bischöfe daselbst, auf dessen und seines Klerus und Adels Bitten, den ganzen Umfang jenes Gerichtszwanges zu erneuen und zu bestätigen^ welcher dem Bistume und f?erzogtume Zpürzburg einst von Kaiser Karl dem Großen geschenkt und von den Bischöfen von Zpürzburg bisher ungeschmälert gehandhabt worden ist. Wir verleihen und bestätigen demnach dem ehrwürdigen Bischöfe Herold und dessen Nachkommen in Berücksichtigung der treuen Dienste, welche ersterer uns seither geleistet, und der Verdienste der Geistlichkeit und des Adels seines hohen Stiftes, mit gegenwärtiger Freiheit allen Gerichtszwang im ganzen ^erzogtume tpiirzburg durch alle dessen Grafschaften über Haub, Brand, Leibeigentum, Lehenwesen und Blutrache. Auch verordnen wir kraft unserer kaiserlichen Machtvollkommenheit für ewige Zeiten, daß keiner der innerhalb der Grenzen des erwähnten Herzogtumes begüterten Grafen und ßerren diesen Gerichtszwang auszuüben Macht haben soll, als allein der Bischof und Serzog zu Würzburg oder derjenige, welcher von ihm hiezu ermächtigt worden ist. Wir nehmen hiervon allein aus die Gerechtsame, welche den Grafen über die Freien, so man gewöhnlich pfarrgiilten nennt, zustehen. Niemanden soll es erlaubt sein, in dem ermähnten Serzogtume und in dessen Grafschaften ohne Genehmigung des Bischofs Zenten zu setzen oder Zentgrafen zu ernennen als dem Bischöfe von Würzburg. Weil ferner durch das Schloß Bramberg dem -Bochstifte Würzburg mancherlei Unfriede erwachsen ist, haben mir dasselbe zerstören lassen und den Berg, morauf es gestanden, dem Bistume geschenkt mit dem Perbote, auf demselben ferner eine Burg aufzuführen. Desgleichen haben mir auch das Schloß Frankenberg zerstört, melches der Abtei Amerbach und dem Stifte Würzburg vielen Schaden zugefügt hat, und haben auch diesen Berg unter dem Perbote des Wiederaufbaues dem Bistume geschenkt. Diese unsere Satzung soll emig unverbrüchlich gehalten und von niemanden angetastet merden, der (Entgegenhandelnde aber, als der Perletzung unserer kaiserlichen Majestät schuldig, zur Strafe der (Erlegung von tooo Pfunden des feinsten Goldes verurteilt merden, deren eine -Bälfte unserer Kammer, die andere dem Bischof zu Würzburg zufallen roird. Zu mehrerer Bekräftigung haben mir diese Urkunde eigenhändig unterzeichnet und mit unserem kaiserlichen Siegel versehen lassen . . . Gegeben zu Würzburg am \o. Seumonats \ J[68 in der Römerzins-zahl, im \6. Jahre der Regierung des Königs Friedrich und im seines Kaisertums. Geschehen im Namen Christi, Amen." Pon den vielen ehrenhaften Zeugen, die der Perkündigung der kaiserlichen Bestätigung anroohnen, seien nur genannt: Christian, Erzbischof zu Mainz, die Bischöfe Ud von Ceitz, Gerung von Meißen, £?ug von Farden, Rudolf von Lüttich, Alberich von Landen, Tertz von placenz, Raimund von 3peri, Kun von Regensburg, Konrad, Pfalzgraf bei Rhein, (Dtt
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