Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 57

1914 - München : Oldenbourg
— 57 — haben und die Schöppen ermahnen, recht Urteil zu sprechen, als sie solches am jüngsten Gericht verantworten wollen. währenddem der Zirme im Stock sitzet, kommt der Kläger mit seinen Freunden und Beiständen und bittet den Zentgrafen um einen Fürsprach, den sie aus der Mitte der Schöppen erhalten. Welchen sie wollen und begehren, der muß es tun, ohne allein die Zeugen, die bei der Bekanntes des Armen gewesen. So sich aber einer zu reden widerte, so wurde es in Hecht ersannt. Darauf dingt sich des Klägers Fürsprach nach der Gerichtsordnung an und kommt dann näher zur Sache. Ankläger: „Z^err Zentgraf! es stehet hier H., der Kläger, und sagt, er habe seinen und des Lands schadbaren Mann, nämlich seinen und des Landes Mörder in dem Stock setzen mit Zt amen Zt. Ich bitt darnach zu fragen, wie man den herbringen soll, damit man nicht unrecht, sondern recht tue?“ Urteil: „Gebunden und gefangen, wie recht ist." Ankläger: „Ich bitt darnach zu fragen, wer ihn herbringen soll.“ Urteil: „Das soll der Kläger tun.“ Ankläger: „Ich bitt darnach zu fragen, wer ihm dazu helfen soll." Urteil: „Ls sollen es die Gerichtsknechte tun.“ Ankläger: „Ich bitt darnach zu fragen, wer ihn dazu geleiten soll." Urteil: „Das soll der Zehntgraf tun!“ Ankläger: „Ich bitt darnach zu fragen, wie man ihn herzu bringen soll." Urteil: „Mit Geschrei und rechter Fähre als recht ist.“ Ankläger: „Ich bitt ferner zu fragen, ob der Arme Schwachheit halber nit gehen könnt oder Mutwillens Fleiß nicht gehen wollte, wie man ihn herbringen soll.“ Urteil: „Mit Schleifen, Schlöppen und Tragen.“ Ankläger: „Ich bitt darnach zu fragen, ob es sich zu lang über die rechte Tagszeit verziehen würde, so will Kläger verhoffen, daß es ihm billig an seinem Recht keinen Schaden bringen solle.“ Urteil: „(Es bringt ihm keinen Schaden.“ Der Zentgraf stehet auf mit dem Stab und reitet mit dem Kläger zum Stock in die Stadt und gehen mit ihm die Gerichtsknechte. Sie heißt der Zentgraf den Armen aus dem Stock tun und ihn gebunden hinaus vor Gericht führen und reitet ihm der Zentgraf vor. Und so man kommt an die Statt, da man den Armen zu beschreien pflegte, soll sich der Zentgraf umwenden und heißen still halten; da wird der Arme beschrien vor dem Kläger und seinen Freunden mit ungefährlich diesen Worten: Was an heut hie über mein und des Landes Mörder Mordio!! Solches Geschrei geschieht an dreien (Drten : Erstlich bei den Seilern, zum andernmal unter dem Tor bei St. Gott-Hards-Kapelle, zum drittenmal bei dem Zollhause auf der Brücke. So nun der Arme vor Gericht sieht, so mahnet der Schultheiß der jüngsten Schöppen einen am Stadtgericht und der andern einen auf dem
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer