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1. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 64

1914 - München : Oldenbourg
— 64 — als bei4>em-3ierben des Zinsbauern erlegt werden mußte. Beim Tode des_lrundholden hatte der Zinsherr das Recht, sich das schönste Stück Vieh anzueignen, das Besthaupt zu erhalten. was ein Teil der Untererthaler Bauern irrt *5. Jahrhundert an regelmäßigen 2lbgaben zu entrichten hatte, zeigen einige Beispiele aus einen: J 500 angefertigten Giltregister. „Michael Dittrich gibt von seinem Gut, darauf er sitzt, beden Junkern Küchenmeister 9 Schill., \ Schönbrot an Weihnachten, 2 Fastnachtshühner, ^ Lambsbauch und im Jahr 3 Tag mit einem Pferd gedient, Z?eu und Grummet und Krautsetzen, und nit mehr. Item den Junkern 3 pfd. Unfchlitt, \ Vierling, 7 Schill, von wiesen und Ackern' Tcmz März 3 ^ vom Baus, \ Schönbrot, 2<\ (Eiet an Ostern, Kraut-fetzen, Z?eu und Grummet (Fron!), \ Sommerhuhn de area beim Steg, l Sommerhuhn vom Talborn . . . ." weitere Tasten ersieht man aus einem Schreiben der Untererthaler Nachbarn an den Fürstabt: „Z?ochroirdiger fürst, Gnediger sperre, hiermit lassen sich die Mertner erkennen, daß es ir erblich gut sey und etliche nter dann von hundert Jahren von Iren (Eltern her haben; wo aber einer das selbig verkeufft oder feufft, so muß er geben den Jungkherrn den zehenden pfenia zu handlon .... wir müssen auch des Rindvihs hüten von einem peterstag zum andern und der Sruetn von Sant Peter an biß zu sant Martin, daz wir keinen tag dinsts gefreyt fein .... Auch hat euer fürstlich gnade 45 man, die euer gnaden leip eigen feint, muß jeglicher von feinem leib geben \ Schill, uff Sant Walpurgistag, darnach zu meiennachten so müssen dieselben fuldifche menner 6 pfd. •geben zu Bete von im leibern . . . Item mer müssen die merter thun jerlich zum Send (geistliches Gericht) geben \ matter habern euer gnaden Amtmann uff 5 hauß ge in Saleck. Auch \ acht! im Sendt, 4 malder in die Capellen geben 6 menner." An Stelle der Leibschillinge wurden auch Hauchhühner gegeben, weitere Belastungen bildeten die viehsteuer (jedenfalls eine Abgabe für Weidegerechtigkeit), die Lentknacken zur Bestreitung der Unkosten bei Einrichtungen, Land- und Türkensteuer und der Zehnt. — 2. Der Zehnt. Der Zehnt war eine Abgabe, die von alters her der Kirche geleistet tdurde. -Ejäufig waren die Zehnterträgnisse in mehrere Teile geschieden und wurden von verschiedenen Herrschaften gehoben. (Eine Betrachtung der Zehntgefälle zu f)örstem im Freigericht mag uns näheren (Einblick gewähren.
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