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1. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 85

1914 - München : Oldenbourg
— 85 — Solcher Fragen waren: „Mer sie die Unholderei gelernt, der Teufel selbst oder ihre Gespielen? Mb sie nicht etliche Truten, Zauberer oder Hexen kenne? Mb sie sich dem Teufel ergeben, wie er sich heiße? Mb sie nicht Gott und die heiligen verleugnen hätte müssen? Mb sie der Teufel nicht in seinem Namen getauft habe? Was er ihr zum Dodengeld gegeben? wie oft sie auf der Gabel ausgefahren sei? Mb sie sich nicht in Ratze, Hund oder andere Tiere verwandeln könne? Mb sie nicht wenigstens dreimal jährlich an zauberischen Tänzen teilgenommen habe? Wo, und wer dabei gewesen? Was sie an Kindern und anderen Menschen mit Zauberei umgebracht, erlahmt, verderbt habe? Wie viele Wetter und Hagel sie gemacht? Wie oft sie tote Kindlein helfen ausgraben? Mb sie das Sakrament empfangen und was sie damit fürgenommen? usw." ilm die Antworten auf die Fragen zu beschleunigen, wurden vor dem Verhöre die Folterwerkzeuge vorgezeigt. Erfolgte das erwartete Geständnis nicht, dann wurde die Tortur angewendet, bei der man stufenweise vorging. Die Daumenschraube, der geringste Foltergrad, war eine kleine eiserne presse, deren innere Flächen eingekerbt waren. Damit wurde der Daumen gequetscht. Schlimmer waren schon die Beinschrauben oder spanischen Stiefel, die um die Waden und Schienbeine gelegt und oft so fest zugeschraubt wurden, daß die Knochen zersplitterten. Schwieg der Angeklagte beharrlich, dann folgte der Bock oder auch der Zug. Auf dem Locke, der mit Stacheln besetzt war, saßen die Angeschuldigten oft stundenlang. Beim Zuge wurde an den auf dem Rücken gebundenen Händen ein Seil befestigt und der Gemarterte dann in die Höhe gezogen, wobei man die Füße noch mit Gewichtstücken behängte. Verschärft wurde der Zug durch die Anwendung einer mit pflöcken beschlagenen Walze, die im Rücken des an der Leiter Aufgezogenen gedreht wurde und ihre Pflöcke in das Rückgrat drückte. An Grausamkeit wurden diese Folterakte noch übertroffen von den Bädern in Kalkwasser oder dem Bespritzen mit brennendem Schwefel. Daß die Henker in ihrer Gefühlsroheit noch andere scheußliche (Quälereien zu den gesetzlich erlaubten Foltern erfanden und anwendeten, ist leicht begreiflich. Daß unter den furchtbarsten Schmerzen der Tortur alles bejaht wurde, was die Richter fragten, kann uns nicht wundernehmen. Und doch gab es standhafte Leute, die sich lieber zu Tode martern ließen, als daß sie sich unschuldig der verwerflichsten Handlungen bezichtigten. Wohl die schlimmste und folgenschwerste aller Fragen war die nach den Gespielinnen, Genossinnen oder Teilnehmerinnen an den vermeintlichen Übeltaten. Haß und Rachsucht feierten bei deren Beantwortung Triumphe. Die peinlich verhörte Person war verloren, das wußte sie. Warum sollte sie nicht auch andere Leute ihr Schicksal teilen lassen? Warum nicht Namen nennen, wo doch die Richter nach neuen (Dpfern lechzten? Warum nicht „ja" sagen, wenn man ihr selbst Namen von Personen
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