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1. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 165

1914 - München : Oldenbourg
— 1,65 — bildete das Land an der unteren Kahl die Mark wilmundsheim vor dem Berge, auch die „£?of?e Mark" genannt. Feld, Wald und wiesen waren gemeinschaftlicher Besitz der Markgenossen. Als nach den Karolingern, die einzelnen Amtsgrafen vielfach in den erblichen Lehensbesitz ihrer ehemaligen Richterbezirke gelangten, finden wir die Hohe Mark, die während der Gauverfassung zum Maingau gehörte, irrt Besitze der Grafen von Bernbach. Ztach dem Aussterben dieses Geschlechtes wurde das erledigte Reichslehen nicht mehr an adelige sperren verliehen; die Sage meldet vielmehr die Gründung eines unabhängigen Gerichtes. „Kaiser Friedrich der Rotbart wurde dermaleinst auf einem Zuge von Gelnhausen durch die wetterau nach Mainz von seinen Feinden hart bedrängt. Da eilten ihm die Bauern der Hohen Mark zu Hilfe. Nächst der alten Heeresstraße kam es zu blutigem Handgemenge. Der Kaiser blieb Sieger über seine Angreifer. Darob gab er den Markern das Land frei und sie hatten als freie kaiserliche Untertanen nur einen wagen voll Heu, darauf ein lebendiger Hahn saß, gen Gelnhausen zu senden." U84 soll der kleine Freistaat errichtet worden sein, der den Namen „Freigericht wilmundesheim vor der Hart" führte. Das Gebiet des „Freyen Gerichtes" umfaßte die ehemaligen Bezirke der Pfarreien Somborn, Mömbris, Whlmundsheim und Horstein. Zum (Oberhaupte der Gemeinschaft, die keinerlei Abgaben an Kaiser und Reich zu leisten hatte, wurde ein Landrichter gekürt, meistens aus einer heimischen adeligen Familie. Die Wahl geschah alljährlich am dritten Pfingsttage unter der großen Linde bei wilmundsheim, an dessen Stelle später Alzenau entstand. Zur Teilnahme am Märkerding und zur Wahl waren alle freien Märker berechtigt, das heißt alle im Freigericht Begüterten, und wenn auch das (Eigentum nur so groß war, daß ein dreibeiniger Stuhl darauf platz finden konnte. Auf dem Märfergericht wurden auch die wichtigen Landesangelegenheiten beraten, Forstfrevel gerügt und neue Förster und Markmeister unter Überreichung eines grünen Zweiges aufgestellt. Zu den Rechten der Märkerschaft gehörte ferner freier Holzbezug aus den allen Markgenossen gemeinsam eigentümlichen ausgedehnten Markwaldungen. Die im Freigerichte ansässigen oder begüterten Adeligen veranlaßten in dem kleinen Lande viele Unruhen und Gewalttaten. Don ihren Burgen aus preßten und quälten sie die übrigen Märker. Ganz besonders toll trieben es die Ritter von Ronneburg (bei Gelnhausen). Lange Zeit versahen sie als das angesehenste unter den eingesessenen Geschlechtern das Amt des Landrichters. ^386 wurde der letzte Ronneburger wegen seiner vielen schlimmen Taten auf einem Märkerding seines Amtes entsetzt. Pon da an wurden meistens die Abte des Klosters Seligenstadt zu Landrichtern gewählt. ^05 suchte König Ruprecht von der Pfalz im Freigerichte Ordnung zu schaffen, indem er die Burgen der Hauptruhestörer brach.
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