Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Der Abt von Amelunxborn - S. 23

1900 - Braunschweig : Appelhans
— 23 — mation eingeführt, gemäß dem damals geltenden Grundsätze: „Cuius regio, eins religio.“ *) Die Bewohner des Landes ließen sich diese Maßregel wohl gefallen; denn im Herzen waren sie schon lange der neuen Lehre zugethan, und nur die Furcht vor dem finsteren Herzog hatte sie abgehalten, auch öffentlich zu bekennen, was sie längst glaubten. Die siegreichen Verbündeten verwalteten nunmehr gemeinsam das Land, das unter der feindlichen Besetzung einer größeren Ruhe genoß, als unter der Herrschaft des eigenen Landesfürsten. Als Herzog Heinrich erfuhr, was in seinem Erblande vorgefallen war, verließ er Landshut, um sich anderweitig nach Hilfe umzusehen. Kaiser Karl V., an den er sich zunächst wandte, konnte ihm nichts geben als Vertröstungen auf die Zukunft. Dieser hatte soeben sein bestes Heer eigensinnig vor Algier geopfert, und schon drohte ihm ein neuer, mächtiger Feind, König Franz I. von Frankreich, dessen er sich mit Gewalt erwehren mußte. Jetzt wandte sich Herzog Heinrich an diesen, den französischen König, und Franz war bereit, den Vasallen seines Todfeindes, wenn auch nicht mit Truppen, so doch mit Geld zu unterstützen, was zu jener Zeit, als alle Heere aus Söldnertruppen bestanden, ungefähr gleichbedeutend war. Heinrich scheute sich nicht, die französische Hilfe anzurufen und anzunehmen, so sehr hatten Haß und Leidenschaft sein Rechtsbewußtsein und seine Vaterlandsliebe getrübt. Es gelang ihm nun bald, ein stattliches Heer zu werben, mit dem er in sein Land einrückte. Hier gesellte sich auch Quitzow wieder zu ihm, und den beiden kriegskundigen Führern war es leicht, das Laub, aus dem die Heere der Verbünbeten bereits wieber zurückgezogen waren, wieber zu gewinnen. Nur die beibeu «Stabte Braunschweig und Wolfenbüttel hielten sich, erstere durch die Mannhaftigkeit ihrer Bürger, letztere durch die ritterliche Tapferkeit des sächsischen Obersten Bernhard von Mita, dem die Verwaltung des Landes übertragen worden war. *) „Wessen die Herrschaft ist, dem gehört auch die Religion."
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer