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1. Geschichte des Mittelalters - S. 80

1904 - Langensalza : Schulbuchh.
80 die päpstliche Gewalt, die in den letzten Jahrhunderten sehr gesunken war, zur höchsten Macht in der ganzen Christenheit zu er-' heben. Er stammte aus einer einfachen Familie; sein Vater war ein Zimmermann. Da er schon früh eine gute Begabung und große Lemlust zeigte, brachte ihn derselbe zu einem Oheim, der Vorsteher eines Klosters in Rom war, damit er dort die Schule besuchte. Als er erwachsen war, trat er in das strenge Kloster Cluny in Frankreich ein, von dem, wie wir gesehen haben, damals eine Reformation der Kirche ausging. Hier zeichnete sich der junge Mönch durch Frömmigkeit, Sittenstrenge und Gelehrsamkeit so sehr aus, daß er bald als Ratgeber des Papstes nach Rom berufen wurde. In kurzer Zeit machte sich der außerordentlich begabte Mann auch hier unentbehrlich; er stieg immer höher und wurde endlich zum Papste gewählt. Von einer Bestätigung seiner Wahl durch den Kaiser war schon keine Rede mehr; so sehr hatten sich bereits die Verhältnisse seit dem Tode Heinrichs Iii. geändert. Aber das genügte Gregor noch nicht. Wie das Papsttum, so sollten auch die Kirche und die Geistlichkeit nach seiner Ansicht ganz frei sein von jedem weltlichen Einfluß, insbesondere völlig unabhängig von allen Fürsten und auch von dem Kaiser. Um diese Idee durchzuführen, erließ er bald nach seinem Regierungsantritte eine Reihe von Verordnungen, die zum Teil tief in die Rechte des Kaisers angriffen. Zunächst erneuerte er das alte Gebot des Cölibats, d. i. der Ehelosigkeit der Geistlichen, das schon wiederholt ausgestellt, aber nicht streng durchgeführt worden war. Waren die Priester verheiratet und hatten Weib und Kind zu versorgen, so waren sie dadurch mit starken Banden an das Land, in dem sie lebten, und an ihren Landesherrn gefesselt; dies konnte aber nicht in den Plan eines Mannes paffen, der die Befreiung der Kirche von jeder weltlichen Herrschaft wollte. Nach seiner Idee sollten die Geistlichen nnr der Kirche dienen und nur ihren geistlichen Vorgesetzten untertan sein; diese waren aber wiederum dem Papste zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet. — Eine zweite Verordnung Gregors verbot in Zukunft die Investitur (Einsetzung der Geistlichen in ihr Amt) durch Laien. Diese Verordnung mußte besonders den Kaiser treffen.
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