1904 -
Langensalza
: Schulbuchh.
- Autor: Nösselt, Friedrich
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
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Heinrichs zu erschüttern. Er erlaubte ihm näher zu kommen, um seine Schuld durch Gehorsam abzubüßen. Da kam der arme Sünder. Alles Gefolge war zurückgeblieben, alle Abzeichen der Königswürde hatte er abgelegt; wie die. welche Kirchenbuße taten, stand er mit nackten Füßen in einem leinenen Bußhemde da. Die Burg hatte eine dreifache Mauer. So wurde er in den Umkreis der zweiten geführt; hinter ihm schloß sich das Tor. vor ihm aber öffnete sich
keins, und zu seinem Schrecken sah er, daß man ihn hier stehen
ließ. Der Boden war mit Schnee bedeckt: denn Canossa liegt an den Apenninen; es war der 25. Januar (1077) und gerade ein kalter Winter. Der arme Mann klapperte vor Kälte; so mußte er stehen ohne Speise und Trank. Erst am Abende ließ man ihn wieder hinaus. Den zweiten und dritten Tag wurde das unwürdige Spiel wiederholt. Schon war Heinrich säst in Verzweiflung. Da
fiel er am dritten Abende vor Mathilde auf die Knie und bat um
Fürsprache bei dem heiligen Vater. Mathilde hatte Mitleid mit dem armen Büßenden und bat um Beendigung seiner Buße. Gregor willigte endlich ein und ließ ihn am vierten Tage vor sich kommen. Mit bloßen Füßen, im weißen Hemde, ganz erfroren stand da der Kaiser vor dem mächtigen Papste und horchte auf seine Befehle. Um ihn noch mehr zu beugen durch das Bewußtsein seiner Schuld, nahm Gregor eine Hostie, brach sie mitten entzwei und sprach: „Siehe, diese Hostie, die ich jetzt esse, soll mich augenblicklich töten, wenn das wahr ist, was ihr mir in Worms schuld gegeben habt." Dann reichte er die andere Halste Heinrich mit den Worten: „Verzehre du nun die andere Halste und schwöre dasselbe, wenn deine Klagen gegen mich gegründet sind." Heinrich bebte zurück, nahm die Hostie nicht und sprach das Bekenntnis seiner Verschuldung aus. Gregor sprach ihn los unter der Bedingung, daß er sich an einem zu bestimmenden Tage an dem Orte, wo der Papst es verlangen würde, einbände und auf die angebrachten Beschuldigungen vor den versammelten Fürsten sich verteidigte. Vermöchte er dies, so sollte er wieder König sein; würden aber die Klagen begründet erfunden, so dürfte er nicht wieder regieren. Bis - zu der Enscheidung müsse er sich alles Schmucks der königlichen Würde enthalten. Dann