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1. Die Zeit der Umwälzungen - S. 20

1909 - Leipzig : Hirt
20 I. Die Zeit der Franzsischen Revolution und Napoleons I. 109. 109. Preuens Wiedergeburt. L Freiherr vom Stein. Die schwere Aufgabe, die Krfte des ver-kleineren und geschwchten Staates durch innere Umgestaltung zu sammeln und zu erhhen, bertrug der König auf Betreiben seiner Gemahlin dem tchtigsten Manne, den er finden konnte, dem Freiherrn vom Stein. Er gehrte einem alten, reichsunmittelbaren Rittergeschlechte an, das sein Stammschlo an der Lahn hatte. Ein warmes Herz fr das Wohl des Volkes und des deutschen Vaterlandes, klare Einsicht in das, was not tat, und freimtiges Auftreten zeichneten ihn aus. Whrend des letzten Krieges war er als preuischer Minister vom König in Ungnaden entlassen worden. Trotz dieser Krnkung und seiner geschwchten Gesund- 1807. heit zgerte er nicht, als Erster Minister die Leitung des Staatswesens zu bernehmen. berzeugt, da in der Erziehung des Volkes zur Selbstndigkeit und zur Vaterlandsliebe die Rettung des Staates liege, bewirkte er, da eine Reihe von Gesetzen erlassen wurde, die erst die freie Entfaltung der Volkskrfte und ihre Verwertung fr das Gemeinwohl ermglichten. Zwar mute er schon im folgenden Jahre, weil er bei Napoleon in 1808. Ungnade fiel, seine Entlassung nehmen, aber sein Nachfolger, Staats-kanzler Hardenberg, wirkte in seinem Geiste fort.*) Stein, vom Kaiser der Franzosen in die Acht erklrt, ging nach sterreich und von da nach Rußland und fuhr in der Fremde fort, fr die Befreiung Deutschlands zu arbeiten. 1807. 3. Die Stein - Hardenbergsche Reform. Von 1807 an wurde die Erbuntertnigkeit der Bauern^) allmhlich aufgehoben. Die Fron-dienste hrten auf, und der Bauer war nicht mehr an die Scholle ge-bnnden, sondern freier Eigentmer. 1808. 1808 folgte die Stdteordnung, die den brigen deutschen Staaten zum Vorbild diente und im groen und ganzen noch heute besteht. Die Brger erhielten das Recht, durch die von ihnen gewhlten Stadtver-ordneten, den von diesen gewhlten Magistrat und den Brgermeister, der von der Regierung nur besttigt wird, ihre Angelegenheiten selbst zu verwalten. Durch andere Gesetze wurden bestehende Vorrechte und Standes-unterschiede beseitigt. Niemand war fortan der Weg zu staatlichen und militrischen Ehrenstellen versperrt. Jedem Einwohner des Staates stand es frei, Rittergter zu erwerben und jedes ihm zusagende Gewerbe zu betreiben; denn Freiheit sollte auch in wirtschaftlichen Dingen vor- *) Eine Revolution im guten Sinne, durch Weisheit der Regierung und nicht durch gewaltsame Jmpulsion von innen oder auen, das ist unser Ziel." (Hardenberg.)
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