Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Die Zeit der Umwälzungen - S. 43

1909 - Leipzig : Hirt
120. Die schleswig-holsteinische und die deutsche Frage um 1850. 43 Die Selbstverwaltung der Verbnde wurde spter weiter aus-gebildet. Die untersten Verbnde sind die Gemeinden, die entweder Stadt- oder Landgemeinden sind. (S. die Stdteordnung 109, 2. In den Landgemeinden wird der Gemeindevorsteher von der Gemeindever-sammlung, die aus den Besitzern der Grundstcke besteht, gewhlt, auer in den Gutsbezirken, in denen der Gutsbesitzer Gemeindevorsteher ist.) der die Angelegenheiten des Kreises beschliet der Kreistag, und die Ver-waltung liegt in den Hnden des Kreisausschusses, in dem der Land-rat den Vorsitz fhrt. In hnlicher Weise sorgen fr die Angelegenheiten der Provinz der Provinziallandtag und der Provinzialaus-schu. Der oberste Beamte der provinziellen Selbstverwaltung ist der Landesdirektor (Landeshauptmann). Gegenstnde der Selbstverwaltung sind u. a. Schulangelegenheiten, Wegebau, Armenwesen, Frsorge fr Blinde, Taubstumme und Geisteskranke. f. Rechte und Pflichten der Staatsbrger: Gleichheit aller vor dem Gesetze; Freiheit des religisen Bekenntnisses; Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre; Freiheit der Presse; das Vereins- und Versammlungsrecht; Unverletzlichkeit der Wohnung; Unverletzlichkeit des Briefgeheimnisses; Schulzwang; allgemeine Wehrpflicht. In hnlicher Weise ist die Verfassung in den meisten brigen deutschen Staaten geregelt. 120. Die schleswig - holsteinische und die deutsche Frage um die Mitte des Jahrhunderts. 1. Die Erhebung Schleswig-Holsteins. Das Nationalgefhl wurde iu ganz Deutschland mchtig angeregt durch die schleswig - holsteinische Frage. Holstein war mit Lauenburg durch den Wiener Kongre als deutsches Bundesland erklrt worden, dessen Herzog der König von Dne-mark war. Dieser war auch Herzog von Schleswig, das, ohne zum Deutschen Bunde zu gehren, berwiegend deutsche Bevlkerung hatte und ach einem Vertrage niemals mit Dnemark zu einem Staate vereinigt werden durfte ( 70,5). Als nun der kinderlose König Friedrich Vii. von Dnemark, nach dessen Tode in Schleswig-Holstein ein anderes Erbfolgegesetz als in Dnemark zur Geltung kommen mute, gleich nach seiner Thronbesteigung 1848 die Einverleibung Schleswigs in den dnischen Staat verhie, 1848. erinnerten sich die Schleswig - Holsteiner des alten Wortes: Op ewig ungedeelt!" *) und begannen den Krieg gegen Dnemark. Preußen sandte ihnen den General Wrangel mit einem Heere zu Hilfe, dem sich andere *) Die allgemeine Stimmung fand ihren Ausdruck in dem Liede: Schleswig-Holstein meerumschlungen", von Chemnitz.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer