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1. Kaiser und König Wilhelm I. - Kaiser und König Wilhelm II. - S. 26

1897 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
26 delegierten Bundesabgeordneten eine aus der direkten Wahl hervorgehende Nationalvertretung gesetzt werden. Die preußischen „Vorbedingungen" nannte der österreichische Minister Gras R e ch b e r g Irrtümer und schreiende Widersprüche, in die sich, wie man leicht nachweisen könne, die preußischen Minister verworrenermaßen verwickelt hätten. 3. Der schleswig - holsteinische Krieg. S. W i d in a n n, Geschichte des deutschen Volkes. Paderborn 1894. Ist das Nervensystem eines Körpers im Zustande der Erregung, dann bedarf es nur eines kleinen Anlasses, mit eine akute Krankheit zum Ausbruche zu bringen. In erregten Zeiten genügt ein Ärgernis, um den Nationalgeist zu fieberhafter Thätigkeit zu erhitzen. So ging es mit der s ch l e s w i g - h o l-steinis ch e it Frage. Um die Angelegenheit voll und ganz zu verstehen, ist ein Zurückgreifen in entfernte Zeiten unerläßlich. Seitdem die Mark Schleswig von Konrad Ii. (1026) an Knud den Großen von Dänemark abgetreten war, bildete die Eider, der Grenzfluß zwischen Schleswig und Holstein, auch die Grenze zwischen Dänemark und dem deutschen Reiche. Übergriffe der Dänen wiesen die Holsteiner unter ihren Grasen aus dem Hause Schauenburg wiederholt kräftig zurück und unterstützten auch die Schleswiger, mit denen ihnen Sprache und Sitte gemein war, gegen den dänischen König. Im Jahre 1386 erhielt Gert Vi. von der Königin Margarete sogar Schleswig als erbliches Herzogtum. Als nach dem Aus-sterben der Rendsburger Linie des Hauses Schauenburg mit Adolf Viii. 1459 dessen Neffe Chri st i a n von Oldenburg, der schon 1448 König von Dänemark geworden war, von den Ständen beider Fürstentümer zum Herzog von Schleswig und Grasen von Holstein gewählt wurde (1460), mußte er versprechen, daß beide Länder „up ewig ungedeelt" bleiben sollten. Die staatsrechtliche Einheit blieb trotz wiederholter Teilung der Einkünfte erhalten. Die Auslösung des deutschen Reiches führte die äußere Abtrennung dieser Lande herbei. Als aber 1815 Holstein mit Sauen bürg von neuem als ein Glied des deutschen Bundes erklärt ward, regte sich das Gefühl der Zugehörigkeit zu Deutschland auch in den Schleswigeru um so lebhafter, als Dänemark mit heimlichen und offenen Mitteln die Danisiernng der Bevölkerung betrieb. Der alte gemeinsame Landtag ward nicht wiederhergestellt. Das Einzige, was nicht Bitten und Beschwerden, sondern nur Furcht erpreßte, war die Bewilligung von Pro-vinzialständen (1834). Die herrschende Gärung wurde verstärkt durch die Ungewißheit der Zukunft. Von dem allein in den Herzogtümern zur Nachfolge berechtigten Man n es stamme der in Dänemark regierenden Oldenburger waren nur noch zwei Glieder übrig, Christian Viii. und dessen kinderloser Sohn, der Kronprinz Friedrich. Starben diese, so konnten in Dänemark zwar nach der lex regia von 1665 die Nachkommen des Weiberstammes folgen, in dem
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