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1. Kaiser und König Wilhelm I. - Kaiser und König Wilhelm II. - S. 161

1897 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
161 20. Der Friedensschluß. L. Stacke, Deutsche Geschichte. 2. Band. 5te Aufl. Bielefeld u. Leipzig 1892. An die Fortsetzung des Krieges konnte kein einsichtiger Franzose denken, wenn er die Stärke der feindlichen Heere und die eigne Hilflosigkeit ruhig erwog: Gambetta war der einzige, der in blindem Grimm den Kampf bis aufs Messer forderte. Nachdem er seine Entlassung genommen (6. Februar), stand von dieser Seite her dem Frieden kein Hindernis im Wege. Eher war zu befürchten, daß die Nationalversammlung, die mm in Bordeaux zusammenkam, durch den Parteihader der Republikaner, Legitimsten, Orleanisten, Bonapartisten an der Lösung der Hauptaufgabe gehindert werden möchte. Indessen waren die Vertreter der französischen Nation so vernünftig, die Verfassungsfrage ruhen zu lassen, und betrauten den greisen Thiers mit der obersten Gewalt: zum Präsidenten der Versammlung ward einstimmig G r e v y erwählt. Zum Zweck der Friedensverhandlungen wurde der Waffenstillstand mehrfach verlängert, aber immer nur auf wenige Tage, um die Besiegten nicht wieder übermütig werden zu lassen. Die Verhandlungen, welche am 21. Februar begannen, führten nach lebhaften Debatten am 26. Februar zu dem Präliminarvertrag von Versailles, der den Wünschen des deutschen Volkes in vollem Maße Rechnung trug, insbesondere auch Elsaß und Deutsch-Lothringen dem Vaterlande zurückgab. Auch der berechtigte militärische Ehrgeiz wurde befriedigt, indem wenigstens ein Teil I>er Hauptstadt von deutschen Truppen besetzt werden sollte, bis die Ratifikation von seiten der Nationalversammlung eingetroffen sein würde. Die Hauptpunkte des Präliminarvertrages waren — außer der Abtretung von Elsaß und Deutsch-Lothringen —: Frankreich muß an Deutschland 5 Milliarden zahlen, die erste im Lause des Jahres 1871, die übrigen binnen drei Jahren nach Ratifikation des Vertrages. Nachdem letztere erfolgt ist, beginnt -die Räumung Frankreichs durch die deutschen Truppen; die französischen Truppen müssen sich hinter die Loire zurückziehen, die sie erst nach Abschluß des definitiven Friedens überschreiten dürfen. Die Räumung der einzelnen Gebiete Frankreichs wurde von der rechtzeitigen Zahlung der Milliarden abhängig gemacht. Zur Abfassung des definitiven Friedensvertrages wurden weitere Konferenzen in Brüssel angesetzt. Um Paris «einen großen Schmerz zu ersparen" — es war aber zu spät, denn am 1. März waren 30 000 Mann in den südwestlichen Teil der Stadt eingerückt, — beeilte sich die Nationalversammlung mit der Annahme des Prä-liminarvertrag.es,. Es geschah dies am 1. März mit folgender Phrase, welche .die Demütigung verschleiern sollte: „Die Nationalversammlung, der Notwendigkeit weichend und die Verantwortlichkeit zurückweisend, nimmt die in Versailles am 26. Februar unterzeichneten Friedenspräliminarien cm." Die Verantwortlichleit schob man dem jetzt so verhaßten und verachteten Kaiser Napoleon zu, dem man so lange Jahre blindlings gefolgt war und dem man zugejubelt hatte, Meyer, Hahenzollerirbuch. Iii.bd. 11
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