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1. Der deutsch-dänische Krieg 1864 - S. 14

1912 - Leipzig : Voigtländer
und darum vor allen Dingen bei Dänemark auf die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegen die Herzogtümer drängen müsse. Zürs erste erschien ihm die Lundesexekution als genügend, bei der Möglichkeit größerer Verwicklungen jedoch eine umfassendere Kriegsbereitschaft als notwendig (s. Hr. 1). Daß die preußische Regierung den Londoner Vertrag noch immer als rechtsgültige Grundlage ihrer Beziehungen zu Dänemark betrachtete, erschien den Politikern der Fortschrittspartei des Abgeordnetenhauses als eine Ungeheuerlichkeit, als ein Beweis der undeutschen Gesinnung des Ministeriums, und so blieb ihnen auch die (Erklärung, die Bismarck namens der Regierung am 1. Dezember 1863 im Abgeordnetenhaus verlas, unverständlich, obgleich sie den weg, den das Ministerium zu gehen gedachte, deutlich genug erkennen ließ (s. Nr. 2). In Dänemark achtete man nicht auf die Warnung, die sie enthielt; man verkündete in Schleswig die neue Verfassung und bewies damit durch die Tat, daß man nicht gewillt sei, die von Preußen und Österreich gemeinschaftlich gestellte Forderung der Zurücknahme des Gesetzes zu erfüllen (s. Nr. 3). Daraufhin beschloß der Bundestag am 7. Dezember die sofortige Exekution in Holstein und Lauenburg durch sächsische und hannoversche Bundestruppen,- am 23. Dezember überschritten diese die holsteinische Grenze und besetzten das ganze Herzogtum, in dem am 27. Dezember durch eine „allgemeine Landesversammlung" zu Elmshorn Erbprinz Friedrich als Herzog ausgerufen wurde. Mittlerweile hatte die preußische Regierung beim Landtage beantragt, die Mittel zur Kriegführung durch eine Anleihe von 12 Millionen Talern aufzubringen; aber trotz der Erläuterungen, die Bismarck in der Kommission des Abgeordnetenhauses und am 15. Dezember in Vertretung der Staatsregierung der Geh. Legationsrat Ab efen gab (vgl. dazu die Instruktion durch den König, Nr. 4), ließ sich die Mehrheit doch nicht von der Notwendigkeit und Nützlichkeit einer Anleihe überzeugen, da man im blinden hasse gegen den leitenden Staatsmann befürchtete, er werde die Gelder zur Durchführung einer Politik benutzen, die nicht die Beseitigung, sondern die Herstellung und Kräftigung der Vereinbarungen von 1851/52 zur $o!ge 14
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