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1. Der deutsch-dänische Krieg 1864 - S. 18

1912 - Leipzig : Voigtländer
Die Dänen hatten sich vom Daneroerf in die start befestigte Düppelstellung im Lundewitt und nach der Insel Hlsen zurückgezogen. Die Preußen unter Prinz Friedrich Karl folgten ihnen dorthin nach, während die Österreicher mit der preußischen Gardedivision unter General v. Gablenz das übrige Schleswig bis an die Grenze Jütlands besetzten. Diese selbst zu überschreiten wurde dem Generalfeldmarschall wrangel zu seinem größten ärger mit Rücksicht auf die ablehnende Haltung Österreichs verwehrt; gleichwohl blieb Holding, das preußische Gardehusaren bei der Verfolgung einer dänischen Abteilung über die jütische Grenze besetzt hatten, in preußischen Händen. (Es kostete viel Mühe, die Einwilligung Österreichs zur Ausdehnung der Kriegs* Operationen über die jütische Grenze hinaus zu erhalten, denn man fürchtete in Wien nicht bloß die Einmischung Englands und Frankreichs in den Krieg zugunsten der Dänen, man fürchtete noch mehr den preußischen Ehrgeiz, dessen letztes Ziel über die Befreiung der Herzogtümer hinauszugehen schien. Dem General v. Ittanteuffel, der mit einem Briefe des Königs Wilhelm zu persönlichen Unterhandlungen nach Wien geschickt wurde, gelang es endlich, in der Hofburg die Überzeugung zu wecken, daß das feste Zusammenhalten Preußens und Österreichs nicht bloß die Einmischung des Auslandes fernhalten, sondern auch die deutschen Ttcittelstaaten zur Unterordnung ihrer Wünsche unter den Willen der Großmächte zwingen würde. Und so kam es am 6. März 1864 zur sogenannten Punk-t a t i o n v o n B e r 1 i n (s. Nr. 13), durch die Generalfeldmarschall v. Wrangel ermächtigt wurde, seine Truppen in Jütland so weit vorzuschieben, als es aus taktischen und strategischen Gründen erforderlich sei. Gleichzeitig erklärten sich die kriegführenden Mächte den Kabinetten von Paris, London, St. Petersburg und Stockholm gegenüber bereit, einen Waffenstillstand anzunehmen, falls die Mächte die (Einberufung einer Konferenz der beteiligten Mächte zur Herstellung eines Friedens beabsichtigten, kamen aber auch unter sich überein, die künftigen $rieöensbeöingungen ohne Rücksicht auf die durch den Ausbruch des Krieges hinfällig gewordenen Verträge von 1851/52 aufzustellen und sowohl in bezug auf die Zusammengehörigkeit der Herzogtümer Schleswig 18
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