1912 -
Leipzig
: Voigtländer
- Autor: Kohl, Horst
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
mäßigen Mitwirkung bei der Exekution wird sie die erforderlichen militärischen Vorkehrungen zu treffen haben und wegen Beschaffung der dazu nötigen Geldmittel dem Landtage zu verfassungsmäßiger Beschlußnahme eine Vorlage machen.
3.
Schreiben Aönig Wilhelms an den Ministerpräsidenten v. Bismarck 1).
Berlin, 4. 12. 63.
„(Erst gestern abend las ich zwei Überraschungen in den Zeitungen:
1. daß morgen schon die Bundestagssitzung sein soll,
2. daß der König von Dänemark die Verfassung in Schleswig promulgiert hat!!
Ich war Ihnen zu schreiben im Begriff, als ich einliegendes Telegramm des Großherzogs von Oldenburg erhalte, der den Punkt ad 2 hervorhebt. Ich stimme dem Großherzog ganz bei, daß durch jene promulgierung die eine Nicht- Erfüllung unserer Sortierungen perfekt geworden ist. Die zweite $oröerung wegen Holstein steht mit jener, nun also definitiv verworfenen trotz unserer Reservation am Bundestage in engster Verbindung, wie wir öffentlich ausgesprochen haben. Somit scheint mir, da eins ohne das andere nicht unsere Anerkennung der Sukzession in Holstein zur $o!ge haben kann, die ganze Angelegenheit auf ein anderes $eld gerückt, und es fragt sich, ob wir und Österreich jetzt berechtigt sind, der Exekution das wort Okkupation zu substituieren, vorbehaltlich der Sukzessions-entscheidung, also uns dem zweiten Satz des sächsischen Amendements anschließen könnten? töir müssen ein deutsches Land, was in Gärung sich befindet, okkupieren, bis ein Sukzessionsstreit geschlichtet ist, welche Sukzession nach unserer Auffassung nur für Christian Ix. eintreten soll, wenn er zwei Vorbedingungen erfüllt, die nicht getrennt gedacht werden können. Der Großherzog von Oldenburg
*) Anhang zu den Gedanken und (Erinnerungen des Surften (Dtto v. Bismarck, herausgegeben von horst Kohl, I, 88 f.
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