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1. Abriß der Geschichte des Altertums - S. 49

1882 - Braunschweig : Vieweg
Athen. 49 die Verschiedenheit der Wohnsitze (c. 13). Die Bewohner der Ebene (tce-lool) waren die Partei der Reichen, die Bergbewohner (lcmqlol) die der Armen; die Ksteuauwohuer (naqulot), die sich allmhlich durch Teil-nhme am Handel bereicherten, hielten die Mitte. Die grte Beschwerde jener Zeit war das drckende Schuldrecht; der Zinsfu war (wie berall in frheren Zeiten bei mangelndem Hypothekenwesen) sehr hoch; der Glubiger konnte den Schuldner als Sklaven verkaufen. Solon sah 1) seine erste Aufgabe darin, dies beides abzustellen (io%&Eici), wobei er zur Erleichterung der Schuldner deumnzsn herabsetzte, (dastalent betrug fortan statt 36 nur noch 26,2kg Silber, d. i. nach jetzigem Silberwerte ungefhr statt 6450 Ms. nur noch 4700 Ms), ebenso mit rckwirkender Kraft den Zinsfu verringerte und den Verkauf des Schuldners als Sklaven verbot. Zum Schutz des Mittelstandes [vgl. die Ursachen der gracchischen Unruhen in Rom und der franzsischen Revolution] wurde das Aufkaufen der Bauernhufen zur Bildung grerer Gter-complexe erschwert. . 78. Um die Parteien auf die Dauer zu vershnen, fhrte Solon im 594 nchsten Jahre 594 2) eine neue, timokratifche Verfassung ein (Aristoteles nennt sie dhyaq%lct tcoiitikyi , verfassungsmige Olig., warum? vgl. auch die fervianifche Verf. in Rom), durch welche die politischen Rechte und Pflichten nach Verhltnis der Einknfte aus dem Grundeigentum bestimmt wurden. Alle Brger wurden in vier Vermgensklassen geteilt: a) die Ttsvraxolofis-d^ivoi, welche au Getreide mehr als 500 Medimnen ( ca. 260hl), an l und Wein mehr als 500 Metreten ( ca. 195 hl) ernteten; b) die imtug (300500m.); c) die &vyirat (150300 M.); und d) die ftrjrss. Die erste Klasse allein (welche damals wohl nur aus Eupatrideu bestand) konnte die hchsten mter bekleiden; ihr fielen aber auch die Asitovpyiai zu: die Pflicht, grere Zahluugeu fr die Staatskasse zu bernehmen (zoqrjylu, Tqirjqaq%ia zc.). Die beiden nchsten Klassen waren zu allen brigen mtern whlbar; die zweite hatte im Kriege den Reiterdienst zu ber-nehmen, die dritte die Schwerbewaffneten zu stellen. An der Volksver-sammlung durften alle Brger vou 21 Jahreu an Teil nehmen, auch die der untersten Klasse, die Theten, die, ohne bedeutenden, oder auch ganz ohne Grundbesitz, vorzugsweise nur bewegliches Vermgen Hatten: die Tagelhner, Handwerker, Kaufleute; entsprechend ihren geringen politischen Rechten waren sie vom regelmigen Kriegsdienst und sonstigen ffentlichen Leistungen befreit. . 79. Von der Volksversammlung (sxxxtjla), welche einmal im Jahre stattfand, ging die Wahl der Beamten (auch der Archonten), wie die Beschlufassung der alle Staatsangelegenheiten aus. Dadurch, da sie selb-stndig verhandelte, vorgelegte Gesetze abnderte zc., unterschied sie sich wesentlich von der spartanischen Volksversammlung. Die lausenden Regie-rungsgeschste, die Verwaltung der Finanzen, sowie die Vorberatung der Vor-lagen fr die Volksversammlung (iiqoovasvnoita), besorgte die o u t?; dieselbe bestand aus 400 Mitgliedern, 100 aus jeder Phyle, die jhrlich Assmann -Meyer, Abri it. I. f. . 4 I
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