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1. Zeittafeln der griechischen Geschichte zum Handgebrauch und als Grundlage des Vortrags in höheren Gymnasialklassen mit fortlaufenden Belegen und Auszügen aus den Quellen - S. 20

1873 - Halle : Buchh. des Waisenhauses
20 Zweite Periode. 1104 — 500 v. Chr. 1 J. v. Chr. j I [ Politische Geschichte. Kunst und Literatur. 1 826. Teleklos. 824. yeqovala, mit Einschluss der beiden Könige (welche aber auch nur je 1 Stimme hatten, s. Thuc. I, 20, Ygl. Herod. Vi, 57) aus 30 Mitgliedern bestehend, s. Flut. L. 26. Neben diesen Staatsge- walten erhoben sich nach und nach zu immer höherer Macht die fünf Ephoren (nach Herod. I, 65. Xen. de rep. L. Viii, 3 von Lykurg seihst, nach Piat. Legg. Iii. p. 692. Ar ist. Fol. V, 9. Flut. L. 7. 27 erst von Theopomp eingesetzt), welche aus dem Volke (hx zov Srjfiov, Arist. Folyb. Ii, 6, daher ot zvyovzeg genannt, elend.) auf je 1 Jahr gewählt wurden und endlich fast alle Regierungsgewalt an sich rissen. Die Volksversammlung end- lich (axla, Herod. Vii, 134, ctnexxätetv, Flut. I. 6) hatte nur die Anträge des Raths der Alten (später auch der Ephoren) ent- weder anzunehmen oder zu verwerfen, nicht aber selbst Anträge zu stellen. Es bestand aber dieses Volk nur aus den Spartiaten, den Nachkommen der dorischen Eroberer, welche die einzigen Wahlbürger und die Beherrscher des Landes waren. Dieselben waren in die 3 Phylen der Hylleer, Pamphylen und Dymanen (s. 5. 10. Anm. 19), in (wahrscheinlich 30) Oben, s. Flut. Lyc. 6, wahrscheinlich auch in eine bestimmte Anzahl von Geschlechtern getheilt, und ursprünglich unter einander in Rang und Rechten gleich (ojxoloi, Xenoph. de rep. L. X, 70. Isocrat. Areop. §. 61), während in der späteren Zeit die xaxoi xayctd-ol, Arist. Fol. Ii, 6, 15, oder yvtoqifiot, elend. V, 6, 7, als eine höhere Klasse der Spartiaten vor den Uehrigen (inofzeloveg, Xenoph. Hell. Iii, 3,6?) hervorgehoben werden. Ausser den Spartiaten gab es noch die zwei untergeordneten Klassen der Bevölkerung: Heploixoi, auch Aaxes aifiovcoi genannt, und Eixcozeg (entweder von der Stadt Helos, Flut. I. 2. Ephoros lei Strab. p. 365, oder vom Verbalstamme "Eall so genannt), erstere persönlich frei, aber ohne allen Antheil am Stimmrecht in der Volksversammlung und an den Ehrenrechten, letztere Leibeigene, aber nicht der einzelnen Spartiaten, denen sie immer nur vom Staate zum Dienst zugewie- sen wurden, sondern des Staates, s. besonders Ephoros a. a. 0., und hauptsächlich dazu verwandt, die Ländereien der Spartiaten zu behauen und die Spartiaten als Leichtbewaffnete im Kriege zu begleiten, s. Herod. Ix, 28, wo erwähnt wird, dass bei Platää die 5000 Spartiaten 35000 Heloten als Leichtbewaffnete bei sich haben. (Neosa/zobseig, Freigelassene, s. z. B. Thuc. V, 34. Vii, 19. 48. 58. Xenoph. Hell. Iii, 1, «4. 4, 2, fibd-axeg, Heloten- kinder, welche mit Kindern der Spartiaten erzogen und nachher in der Regel freigelassen werden, s. Fhylarch. bei Athen. Vi, 271, die xqvnzela, Flut. Lyc. 28, ein Beispiel von Grausamkeit gegen Neodamoden, Thuc. Iv, 80. Ungefähres Verhältniss der Seelen- zahl der 3 Stände zur Zeit der Blüthe Spartas: 40000 Spartiaten, 120000 Periöken, 200000 Heloten.) Ueber den Charakter der Lykurgischen Verfassung überhaupt s. Aristot. Pol. Ii, 3: “Evioc und Pherekydes, Frocl. vit. Horn., so wie das Epigramm eines Dreifusses auf dem Helikon, Bio Chrysost. t. I. p. 76. ed. Reiske: 'Halosog Movouig ‘Exixwviac zovs' avh&rjxev | v/uvqj vixrjaag ¿v Xaxxlsi d-elov "Ofxrjqov, für später Philochoros und Xenophanes, Gell. Iii, 11, 2, Eratostbenes, Strab. p. 23, und Apollodor, Strab. p. 298. 299. Für die letztere Annahme spricht der Charakter der dem Dichter zugeschriebenen Gedichte. Die Angaben über Hesiods Leben sind sagenhaft und schwankend, Paus. Ix, 31, 5; sein Grabmal mit der Grabschrift wurde zu Orchomenos gezeigt, Paus. fihv ovv Xiyovatv, (og Sei ztjv aqlazrjv noxizetuv dnaadiv eivai zwv noxizeiwv /ue^iiy/Lihvr]V' Sio xai zrjv zwv Aaxesai- fxovlwv hncuvovaiv eivai ydq avzrjv ol ¡uhv ¿g ¿Xiyaqylag xai fiovaq/lag xai Srj/uoxqazlag cpaol, Xhyovzeg zr\v /uhv ßaoixelav fiovaqylav, rrjv Sh zwv yeqovzwv uqyrjv oxiyaq/lav, Sr]/uoxqct- zszo&ai Sh xaza zr\v iwv ecpoqwv dqyi]V Sia ro hx tov Srj/J.ov eivai Toiig hqoqovg, und ausführlicher Folyb. Vi, 10. — Ein besonderes Augenmerk richtete aber Lykurg darauf, dass Sinn und Sitte der Spartiaten durch geeignete Institutionen der Gesetz- gebung gemäss gebildet und namentlich das nei&aq/szv und das xaqzeqezv hei ihnen möglichst stark entwickelt wurde. Daher die Ackervertheilung, durch welche jedem Familienhaupte unter den Spartiaten ein bestimmter Grundbesitz zugewiesen wurde, über den er weder durch Kauf oder Verkauf noch durch Schenkung oder Testament (letzteres bis auf das Gesetz des Ephoren Epitadeus nach dem peloponnesischen Kriege, s. Flut. Ag. 5) frei verfügen durfte: zu welchem Behuf die Ländereien der Spartiaten in 9000 Loose (xxdqoi, anfänglich jedoch vielleicht nur 4500 oder 6000, die volle Zahl erst nach der Eroberung Messeniens) eingetheilt wurden, Flut. lyc. 8. vgl. Heraclid. Pont. c. 2. Daher die öffent- liche Erziehung, aywyri, die sich auch auf die Mädchen erstreckte, Xen. de rep. L. I, 4, an der sich aber namentlich die Knaben und Jünglinge vom 7ten bis zum 303ten Jahre betheiligen mussten, wenn sie nicht das volle Bürgerrecht verlieren wollten, Arist. Pol. Ii, 6, und wobei die Knaben in Ixai und dyixai (dor. ßovai) getheilt, unter besonderen Aufsehern (naisovofzoi, ßovayol) haupt- sächlich in der Gymnastik geübt, übrigens auch durch besondere Veranstaltungen (die Sictfiaaxlywaig am Altar der Artemis Orthia, das Stehlen, Flut. L. 18. Xen. de rep. L. Ii, 6) abgehärtet und durch die Unterordnung der jüngem unter die ältern nach mehr- fachen Abstufungen (aisevvai, /uexxelqeveg, nqwzezqai, acpaiqezg, eiqeveg) an Gehorsam gewöhnt wurden. Das Princip der Erziehung Thuc. I, 84: xquzioxov eivai oozig hv zolg uvayxaiozaxoig nai- Sevezai, ihre Wirkung Xen. de rep. I. Iii, 4. Daher endlich auch die avaalzia (cpislzia, avsqeta) der Männer mit dem stehen- den Gericht der schwarzen Suppe (atfiaxla oder ßacpa genannt), die ivcouozlai im Kriege, Herod. I, 65. Thuc. V, 68, die Besei- tigung der edlen Metalle, Flut. Lyc. 9. 19. Lys. 17. Pol. Vi, 49, die Beschränkungen des Verkehrs mit dem Auslande (£evrjxaala), Thuc. I, 144. Ii, 39, und Anderes mehr. — Um die Spartiaten zur Aufrechthaltung der Gesetze zu zwingen, nahm ihnen Lykurg einen Eid ab, dass sie bis zu seiner Rückkehr nichts ändern wollten, und reiste nach Delphi, kehrte aber nicht wieder zurück, Flut. Lyc. 29. 31, und so sind dieselben in der That bis zur Zeit des peloponnesischen Kriegs im Wesentlichen unverändert beibehal- ten worden. Ix, 38, 3. Welche Gedichte nun vom Hesiod herrührten, darüber herrschte hei den Griechen grosse Meinungsverschiedenheit. Nur die ”Eqyu xai rj/uhqai, ein Gedicht über das Tagewerk der Land - und Hauswirthschaft, ward einstimmig von allen dem Hesiod zuge- schrieben, bis auf die zehn ersten Verse, Faus. Ix, 31, 4. Doch ist dieses Gedicht schon frühzeitig durch Einschiebsel und Zusätze mannigfach erweitert und entstellt. Die Geoyovlcc, eine epische Zusammenstellung der Sagen von den Zeugungen und Kämpfen der Götter, Riesen und Helden, ist zwar angezweifelt, Paus. Viii,
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