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1. Die Begründung des Deutschen Reichs in Briefen und Berichten der führenden Männer - S. 12

1912 - Leipzig : Voigtländer
wartet werden sonnte, zum erwünschten Ziele: am 23. November konnte auch der Vertrag über den Beitritt Bayerns unterzeichnet werden. Die Verhandlungen mit Württemberg, in Berlin fortgesetzt, fanden am 25. November mit der Unterzeichnung der Verträge ihren Abschluß. (Über den Verlauf der Verhandlungen mit Baden, Württemberg und Bayern unterrichten die Auszüge aus Aufzeichnungen und Briefen unter Nr. 6—8.) Daß der gesamtdeutsche Bund den Namen eines Reichs, fein (Oberhaupt den Titel eines Kaisers Zu führen habe, galt dem deutschen Volke als selbstverständlich. Für den nördlich von der Itiainlinie wohnenden Teil des deutschen Volkes war der Reichstag des Norddeutschen Bundes das zuständige Organ, für die deutschen Südstaaten die Landtage. Aber selbst, wenn hier wie dort die Bereitwilligkeit vorhanden war, dem König von Preußen als Bundesoberhaupt den Titel eines Kaisers zuzugestehen, so war es doch fraglich, ob auch die Fürsten zu einer derartigen Rangerhöhung des Königs von Preußen, den sie als Ersten unter Gleichen zu betrachten gewöhnt waren, die Hand bieten würden, vom Großherzog von Baden wußte man es: die badische Denkschrift vom 2. September ließ darüber keinen Zweifel: auch vom greifen König Johann von Sachsen und den übrigen, im Norddeutschen Bund geeinigten Fürsten war freudige Zustimmung zu gewärtigen; aber dem König von Bayern mit seiner starken Überzeugung von der ihm und seinem Staate zukommenden Machtstellung im Bunde zur Seite des führenden Staates wollte der Gedanke schwer eingehen, durch den kaiserlichen Titel dem König von Preußen einen Rang zuzuerkennen, der ihn hoch über feine Htitfürften im Bunde und neben die Kaiser von Österreich und Rußland stellte. Das wunderlichste aber an der Sache war, daß König Wilhelm selbst von dem neuen Titel nichts wissen wollte: ihm war der Titel eines Königs von Preußen, dem er durch seine Siege in Böhmen und in Frankreich neuen, unsterblichen Glanz verliehen hatte, ein (Erbteil aus großer Vergangenheit, der Kaisertitel in Erinnerung an die Machtlosigkeit und Schwäche der früheren römischen Kaiser deutscher Nation ein leerer Schall, ein Diadem mit erborgtem Glanze; und darum 12
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