1914 -
Frankfurt am Main
: Kauffmann
- Autor: Sulzbach, Abraham
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Selbstunterricht
- Konfession (WdK): Jüdisch
2.
Redlichkeit Im Handel Und Wandel
Aus Einzelnen Paragraphen Des Sefer Hachassidim Zusammengestellt Von Leopold Zunz In Seinem Werke: „Zur Geschichte Und Literatur“ (S. 136)
Enn zwischen Juden und Nichtjuden ein Vertrag
zu gegenseitigem Beistände abgeschlossen worden, müssen erstere Beistand leisten, wenn letztere ihrer Verpflichtung nachkommen. Will ein Jude einen Nichtjuden töten, dieser aber nicht jenen, müssen wir dem Nichtjuden beistehen. Man soll niemandem Unrecht tun, auch nicht Andersgläubigen. An dem Vermögen derer, die die Arbeiter drücken, gestohlene Sachen kaufen und zu ihrem Hausgeräte heidnische Zieraten halten, ist kein Segen, sie oder ihre Kinder gehen dessen verlustig. In dem Verkehr mit Nichtjuden befleissige dich derselben Redlichkeit wie mit Juden; mache den Nichtjuden auf seinen Irrtum aufmerksam, und besser, du lebst von Almosen, als dass du zur Schmach des Judentums und des jüdischen Names mit fremdem Gelde davonläufst. Holt der Nichtjude sich bei dir Rat, so sage ihm, wer an dem Orte, wohin er sich begibt, redlich und wer ein Betrüger ist. Siehst du einen Nichtjuden im Begriff, eine Sünde zu begehen, so suche ihn, wenn es dir möglich ist, da-
7 Sulz Bach, Bilder ( 97 )