Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Bilder aus der jüdischen Vergangenheit - S. 212

1914 - Frankfurt am Main : Kauffmann
— 212 — Darum haben sich die Vorsteher mit dem Rabbiner Ehrw. und den beiden Rabbinats-Assessoren versammelt und sind übereingekommen, in der Synagoge folgendes im Beisein Sr. Ehrw. des Rabbiners und der zwei Rabbinats-Assessoren laut verkünden zu lassen: Jeder Gottesfürchtige höre und hüte sich bei seinem und der Seinigen Leben, der Frauen und Jungfrauen, dass sich von heute ab bis nach Verlauf von zwei Jahren keine Frau oder Jungfrau unterstehe, weder in unseren Gassen, noch viel weniger in der Stadt, sich in einem der in folgendem genannten Kleidungsstücke oder Frauenschmuckgegenständen sehen zu lassen. Nämlich: Durchaus keine mit Gold oder Silber gestickten Kleider zu tragen. Auch keine Juwelen und Perlen, ausser einem Ring an jeder Hand. Keine Kleider, welche unzüchtig den Hals entblössen. Keine Blumen, auch keine Federn auf dem Kopf zu tragen. Keine goldenen Ketten. Keine Medaillons. Kein Hütchen auf dem Kopfe. Auch keine goldene Uhr. Keine Schürze oder Bänder um den Leib herum. Sollte sich aber eine Frau oder Jungfrau unterstehen, sich einer Uebertretung schuldig zu machen, indem sie sich in einem der oben gemeldeten verbotenen Kleidungsstücke oder Schmucksachen in unseren Gassen, vielweniger in der Stadt, sehen lässt, so hat sie zwanzig Taler Strafe zu zahlen, wovon die Hälfte der Gemeindekasse zufällt und die andere Hälfte dem Gemeindespital, eine Strafe, die rücksichtslos wird vollzogen werden. Sollte sie aber ihr Unrecht wiederholen, dass eine Frau oder Jungfrau zum zweitenmal sich vergehen sollte, so wird
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer