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1. Abriß der Geschichte des Alterthums - S. 37

1877 - Braunschweig : Vieweg
in Athen gewhrte. Nachbellt aber Theseus von den Eupatriden verweben war, erhob sich mit der Zunahme des friedlichen Verkehrs mehr und mehr die Macht des Adels. Schon nach der freiwilligen Aufopferung des Erb-knigs Kodrus (beim Einfalle der Dorier) soll ein (verantwortlicher?) Arch on t auf Lebenszeit aus dem Geschlechte des Kodrus gewhlt sein; nach 12 lebens-lnglichen Archonten beschrnkte man die Dauer dieser Wrde auf 10 ^ahrc und machte sie allen Eupatriden zugnglich, aber auch verantwortlich; 70 Jahre spter wurden 9 einjhrige Archonten eingefhrt, unter denen der König" dem Range nach der zweite war, aber das alte Knigsrecht des Opferns bte. An den Wahlen hatte noch immer nur der Ade! Antheu; er besa auch die Gerichtsgewalt und bedrckte die niederen Klassen. Gegen 600 forderten die Stadtbrger und die freien -Lauern mkas, boo weil bis dahin der Adel allein Kennwi von dem Gewohnheitsrecht hatte, schriftliche Aufzeichnung der Gesetze. Die mit Blnl geschriebenen" Gesetze des Archonten D r a k o n vermochten die Ghrnng der Gemther nicht lange zu beschwichtigen. Als bei neuen Unruhen der Eupatride Kylon eine Tyrannenherrschaft auf die Volksmasse (den Demos) zu sttzen suchte, lie der Archont Megakles aus dem Adelsgeschlecht der Alkmoniden die be-siegten Anhnger desselben an den Altren der Eumeniden, wo sie Zuflucht gesucht hatten, ermorden. Die Alkmoniden wurden deshalb verbannt; zur Shnung ihres Frevels aber rieth Solon (aus der Familie des Kodrus), den weisen E P i m e n i d e s aus Kreta kommen zu lassen, der zur Stillung des Zornes der Götter selbst ein Menschenopfer angeordnet haben soll. Dann erhielt Solon, welcher erkannte, da bei dem gesteigerten Verkehr die ge-werbtreibende Mittelklasse wie auch der Bauernstand zu hherer Geltung herangereift sei, als Archont den Austrag zu einer neuen Gesetzgebung (594)'. Zunchst kam es besonders darauf an, die durch Verschiedenheit des 5j4 Vermgens entzweieten Klassen mit einander zu vergleichen. Die aus den damaligen Miverhltnissen hervorgegangenen Parteinngen knpften sich wie-der vllig an die Verschiedenheit der Wohnsitze. Die Bewohner der Ebene (Pedier) waren die Partei der Reichen, die Bergbewohner (Diakrier) die der Armen, die Kstenanwohner (Paraler), die sich all-mhlich durch Theilnahme am Handel bereicherten, hielten die Mitte. Die grte Beschwerde jener Zeit war das drckende S ch u l d r e ch t; der Zms-fu war (wie berall in frheren Zeiten bei mangelndem Hypothekenwesen) sehr hoch' der Glubiger konnte den Schuldner als Sklaven verkaufen. Solon sah 1) seine erste Aufgabe darin, dies Beides abzustellen (Seisachtheia d. i. -Lastabschttelung), wobei er zur Erleichterung der Schuldner den Mnzfu herabsetzte Um die Parteien auf die Dauer zu vershnen, fhrte Solon 2) eine neue - timokratifche - Verfassung ein, nach welcher die Theilnahme an der Leitung des Staates (politische Rechte) nach Verhltnis des Vermgens (des Grundeigenthums) bestimmt wurde. Alle Brger wurden in 4 Vermgensklassen getheilt; die erste allein (welche damals wohl nur ans Eupatriden bestand) konnte die hchsten
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