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1. Abriß der Geschichte des Alterthums - S. 65

1877 - Braunschweig : Vieweg
Rom. Innere und uere Kmpfe bis 449. 65 5. Nach einem gefhrlichen Kriege gegen die Aequer (den erst der vom Pfluge geholte Dictator Cincinnatus beendigte) erhob der Tribun Terentilius Arsa die Forderung schriftlicher Gesetze, damit nicht die Patricier im alleinigen Besitz der Rechtskenntni blieben (462). Auch dachte man 462 wohl an Aenderung der Verfassung (Beschrnkung der Consulgewalt) und schickte deshalb Gesandte an griechische Staaten (Athen). Erst nach mehr als zehnjhrigem Kampfe wurden unumschrnkte Decemvirn fr Aufzeich-nung der Gesetze ernannt (451). Von diesen gingen schon im ersten Jahre die wichtigsten Gesetze aus, die nach Besttigung durch das Volk auf zehn Kupfertafeln eingegraben wurden, die Grundlage des ffentlichen und Privat-rechts der Rmer." Appius Claudius aber, aus einem volksfeindlichen Geschlechte, der seine Wiedererwhlung durchsetzte, bewirkte, da durch die beiden folgenden Tafeln mehrere patricische Vorrechte gesichert wurden, nament-lich wohl bei den Erbschaften durch das Verbot von Mischehen zwischen Pa-trictern und Plebejern (connubium), auch strebte er die Wrde der Decemvirn dauernd zu machen. Der Frevel desselben Decemvirs gegen die Virginia rief dann einen Aufstand und nochmaligen Auszug der Plebs (auf den heiligen Berg und von da auf den Aventin) hervor, worauf wie das Consulat auch die Tribunen hergestellt wurden (deren von nun an zehn blieben). Zugleich erhielten durch die Gesetze des volksfreundlichen Bale rius die herkmmlichen Rechte der Plebejer neue Sicherung (wie wahrscheinlich auch das Recht der Tribusversammlungen bei der Gesetzgebung eine Erweiterung) 449. )(Schon 449 nach wenigen Jahren aber setzte der Tribun Cannulejus die Gewhrung des Connubiums durch X444). Ii. Kmpfe um die Zulassung der Plebejer zu den obrigkeit-lichen Aemtern und die gleichzeitigen Kriege. /Seit den Zeiten der Decemvirn zeigt sich ein Streben der Plebejer nach politischer Freiheit; boch ist das Ziel babei nicht Beschrnkung der obrigkeitlichen Gewalt (des Imperiums), sondern Zulassung der Plebejer zu den hchsten Staatsmtern, die sie endlich, aber erst nach einer Reihe von neuen Kmpfen, erreichen 1).yz 1. Wegen des Andringens der Plebejer nach Theilnahme am Consulat trennten die Patricier von demselben einen Gewaltzweig nach dem anderen, zunchst: das Amt des Censors, von dem die folgenreiche Bertheilung der Brger in die Vermgensklassen und somit auch die Aufnahme in den Senat abhing. ') Die ganze Staatseinrichtnng war und blieb bei den Rmern auf Krieg-fhrung berechnet. Das 'Imperium", die unumschrnkte Feld Herrn-gemalt galt auch fr die brgerliche Obrigkeit (die magistratus"). Selbst das Recht der Besteuerung stand mittels der Censur allein der Obrigkett zu. Wie anders ist dies bei den germanischen Vlkern vom Mittelalter bis auf die neueste Zeit! Assmann-Meyer, Abri ic, I. f. R. 5 Ii
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