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1. Abriß der Geschichte des Alterthums - S. 100

1877 - Braunschweig : Vieweg
100 Fnfte Periode, von 31 v. Chr. bis 476 n. Chr. dige). Nach und nach wurden ihm dann auf Lebenszeit die t r i b u n i c i s ch e und consularische Gewalt, wie das Amt desoberpriesters ber-tragen. Den Senat reinigte August als Censor von seinen Gegnern und gab nach einem neuen Censns nur den R e i ch st e n Zutritt zu demsel-ben; so konnte er diesem Collegium dreist einen Antheil an der Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit gewhren. Auch der Volksversammlung, deren Gunst er immer von Neuem erkaufte, gestattete er noch, Wahlen zu halten und Gesetze zu beschlieen. Die Vollziehung seines Willens war inde durch eine Leibwache (P r t o r i a n e r) und den Oberbefehl der die gefammte Kriegsmacht gesichert. Die Einfhrung der monarchischen Gewalt hatte besonders zwei Gter zur Folge, eine grere Gleichstellung aller Angehrigen des Reichs und den friedlichen Verkehr zwischen den Lndern desselben. Der Unzahl der Armen in Rom vermochte freilich August nur zum Theil durch Armen-Colonieen und Austheilung von Getreide ein besseres Loos zu gewh-ren, aber die brigen Städte Italiens (Municipien) erhoben sich im Schutze der Freiheit und des Friedens, und vor Allem wurde den Provinzen durch Abstellung der Mibruche der aristokratischen Verwaltngsweise eine glcklichere Lage bereitet. Die Zeiten des Kaiserthums sicherten den Lndern rings um das Mittelmeer Recht und Frieden (pacis morem" Yirg.) und frderten durch Verbreitung des Ackerbaues und Handels Wohlstand und Bildung aller Klassen. Der durch Alexander den Groen erffnete Weltverkehr gewann durch die Ausbreitung der rmischen Herrschaft eine zu-nehmende Bedeutung; Alexandrien wurde seit August die erste Handels-stadt der Erde. Auerdem kamen dem Verkehr die Militr-Straen, welche die Kaiser zur Sicherung der Herrschaft erbauten, zu Statten. Schon August zog die Hauptlinien zu denselben (wie er auch eine Reichspost begrndete), und bald fhrte ein Kunststraennetz von Cadiz bis Jerusalem mit Seiten-zweigen nach Nord und Sd. Nur durch eine solche Vlkerverbindung wurde die Entstehung und Ausbreitung einer allgemeinen Religion mg-lich, deren Stifter, Jesus Christus, bereits unter Augustus geboren wurde. Der Bestand des rmischen Reichs wie der monarchischen Verfassung war inde allein durch eine neue Einrichtung der K r i e g s m a ch t zu sichern. August erhob nicht nur die P r t o r i a n e r aus I t a l i k e r n, von denen er freilich nur wenige in Rom behielt, zu einem besonderen Corps mit hherer Lhnung, sondern schuf auch die Legionen, die er Vorzugs-weise aus Provincialen zusammensetzte, zu einem stehenden Heere (mit 20jhriger Dienstzeit) um, durch welches die Provinzen in Gehorsam erhalten wurden (Britten dienten im Orient zc.). Die Verwaltung der schon zu vlliger Unterwerfung gebrachten Provinzen berlie August dem Senate, in den dem Imperator vorbehaltenen Provinzen bildeten die Legionen die Besatzung; sie deckten besonders die Grenzen am Euphrat, an der unteren Donau und dem Rhein.
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