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1. Die Entwicklung des Papsttums bis auf Gregor VII. - S. 1

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Ruf Grund der Tradition, daß die Apostel Petrus und Paulus in Rom als Märtyrer gestorben und die römischen Bischöfe die Nachfolger Petri seien (1), nehmen diese unter Berufung auf Hussprüche Christi, die Petrus eine Vorzugsstellung unter den Aposteln zuzuweisen scheinen, frühzeitig den Vorrang vor allen anderen Bischöfen in Anspruch (2) und erreichen dafür im 4.Jahrhundert die allgemeine Anerkennung (3). Die ersten uns erhaltenen Dekretalen (4) wissen diese Autorität zu verstärken, £eo I. (5) bekämpft erfolgreich Auflehnungsversuche des Erzbischofs von Arles wie des Bischofs von Byzanz, und Gregor I. (6) begründet die Vorherrschaft der römischen Kirche dadurch aufs festeste, daß er tatsächlich die bedeutendste Persönlichkeit unter allen seinen Zeitgenossen ist, obgleich er gar kein Vorrecht für sich beansprucht, vielmehr den Titel eines allgemeinen Papstes bescheiden ablehnt und sich bereitwillig dem Kaiser unterordnet. Die Übergriffe des Kaisers Leo Iii. auf das dogmatische Gebiet veranlassen den Papst Gregor Ii. zu einer förmlichen Absage an Byzanz (7), das ohnehin feinen Schutz gegen die Langobarden gewährt. Gegen diese Bedränger ruft Gregor Iii. vergeblich die Hilfe der Franken an (8); nachher aber bietet der hausmeier Pippin, um König zu werden, dem Papsttum die Hand zu einem Bündnis, das gern angenommen wird (9). Karl der Große wird Begründer des Kirchenstaates (10) und Schutzherr der Kirche (11) und läßt sich die im Augenblick unerwünschte Kaiserkrönung (12) als zutreffende Bezeichnung seiner würde gefallen. Die Kirche aber wünscht zwar den Schutz, erträgt jedoch nur ungern die Herrschaft des Kaisers (13), und Nikolaus I. versteht es, in dem (Ehehandel des Königs Lothar dem Kaiser Trotz zu bieten und den König zu meistern (14). 3n der Folgezeit gerät das Papsttum in Abhängigkeit von den in Rom herrschenden Adelsgeschlechtern (15). (Dtto I. stellt die kirchliche Ordnung wieder her (16), unter seinen Nachfolgern aber unterliegen doch die kaiserlich gesinnten Päpste wiederholt den kleinen örtlichen Gewalten. Auf dem festen Grunde unbedingter Verwerfung der Simonie schafft dann Heinrich Iii. eine Kirchenreform, die dem Papste wieder im Sinne Karls des Großen und (Dttos I. die Herrschaft über die Kirche unter der hoheit des Kaisers sichert (17). Aber nach seinem frühen Tode weiß das Papsttum unter dem Beirat Hildebrands sich auf eigene Füße zu stellen, indem es das Recht der Papstwahl fast ausschließlich den Kardinalbischöfen zuerkennt (18), sich in den bisher feindlichen Normannen eine Schutztruppe schafft (19) und die Unabhängigkeit der geistlichen Gewalt von der weltlichen theoretisch begründen läßt (20 u. 21). (Quellenjammlung Ii, 32: Kurze, Papsttum bis auf Gregor Vii. 2
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