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1. Abriß der Geschichte des Mittelalters - S. 5

1877 - Braunschweig : Vieweg
Rckblick: Die Deutschen. 5 vidualismus) sind Hauptcharakterzge. Der Lebensunterhalt beruht in der ltesten Zeit, wo das Land groentheils mit Wald bedeckt war, hauptschliche auf 35 i eh u cht, die jedoch mit Ackerbau (auf Hafer und Gerste) ver-Kunden ist (nomadisches Umherziehen war weder nthig, noch im Winter mglich); Jagd wird als Vorbung des Krieges geliebt. Die Wohn-orte der Deutschen waren oft vereinzelt, doch gab es schon in der ltesten Zeit Drfer, Städte dagegen nicht. Das Grundeigenthum war zum Theil gemein-fam (Allmend), doch kannte man auch schon das Privateigenthum. Der Acker-bau wurde den Unfreien berlassen; wenn der Freie nicht jagte oder kriegte, gab er sich dem Miggang (auf der Brenhaut) oder den hufigen Gasige-lagen hin, wo er dem Trunk und Spiel bis zum Ueberma frhnte. Die Heiligkeit der Ehe (Keuschheit Monogamie) veredelte das husliche Leben, die Grundlage aller ffentlichen Verhltnisse. Die altdeutsche Freiheit war nicht mit Gleichheit verbunden. Es gab zwei Hauptstnde, deren jeder zwei Unterabtheilungen hat: I. die Freien der herrschende Stand hatten nicht nur persnliche Freiheit, fondern vllig freies Eigenthum: die Adligen von erblichem Ansehen, scheinen sich Haupt-schlich durch greren Grundbesitz von den Gemeinfreien unterschieden und keinen streng geschlossenen Stand gebildet zu haben. Ii. Unter den Unfreien fanden wahrscheinlich viele Abstufungen Statt, doch darf man wohl schon in den ltesten Zeiten die Site, welche fr die ihnen berwiesenen Grundstcke zu Diensten und Abgaben psiichtig waren, und Sklaven unter-scheiden. Die Freien (Frohne, d. i. Herren) leiteten das Gemeinwesen in der Volksversammlung. Sie beschlossen hier der Krieg und Frieden, faten gesetzliche Beschlsse, saen zu Recht und erwhlten die Obrigkeiten (Grafen und Herzge). Kleinere Kreise von je 10 und 100 Hausvtern (Markgenossenschaften), und Gaue bten die Selbstverwaltung. Manche Völker hatten Könige, doch mit beschrnkter Gewalt, andere whlten nur fr den Krieg einen Herze g. Das Priesteramt stand wohl dem Hausvater zu, doch wird in einzelnen Gauen ein Staatspriester erwhlt, der die Volksversammlung leitet und in Krieg und Frieden die Todesstrafe im Namen der Gottheit ausspricht. Das Recht und die Pflicht der Waffenfhrung haben alle Freien (Landwehr), daneben bilden sich vielfach Schaaren von Freiwilligen, die vorzugsweise den Waffen leben und sich als Gefolge einem Fürsten anschlieen: die Gefolgschaften (Comitate), bei denen die Fürsten fr den Sieg, die Mannen fr den Fürsten kmpfen." Die altdeutsche Religion ist Naturdienst (Sonne, Mond, Feuer. Caes.); mit Namen der Götter be-zeichnen sie das Geheimnivolle, das sie allein in Ehrfurcht schauen" (Tac.); sie heiligen Haine und Wlder, doch wird auch von einzelnen Tempeln und Gtterbildern gemeldet. Die Erinnerung an die alten Götter ist am Bestimm-testen in den Namen unserer Wochentage erhalten; der Dienstag ist von dem Kriegsflotte Z i u (engl. Tuesday), der Donnerstag von Donar (nordisch: Thor), der Fr eita g von Freia benannt. Der Mittwoch hatte vom Wodan seinen Namen, der am hchsten verehrt wurde (mit
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