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1. Hilfsbuch für den Unterricht in der alten Geschichte - S. 49

1894 - Halle a. S. : Buchh. des Waisenhauses
Ii. Die Zeit des Ständekampfes und die Ausdehnung der römischen Herrschaft rc. 49 militärischer Ordnung nach dem „heiligen Berge" nahe bei Rom, um dort eine Plebejerstadt zu gründen. Infolge dieser Auswanderung gaben die Patricier nach und bewilligten den Plebejern zu ihrem Schutze die Volkstribunen. Die Sage erzählt, daß Menenius Agrippa die Plebejer durch das Gleichnis vom Magen und den Gliedern des menschlichen Körpers zur Umkehr bewog. Die Volkstribunen schützten die Plebejer gegen die Willkür der patricischen Beamten bei der Aushebung, Besteuerung und vor Gericht. Tag und Nacht stand ihr Haus den Bedrängten offen. Wer einen Tribunen antastete, wurde geächtet. Hieraus entwickelte sich bald das Recht der Volkstribunen, durch Einspruch jede Anordnung eines Beamten oder des Senats innerhalb der Stadt ungültig zu machen. Diese ihre Beamten wählten die Plebejer in besonderen Versammlungen, den Tribut-Komitien, indem sie das ganze römische Gebiet in Bezirke (Tribus) teilten. Die Macht der Volkstribunen reichte aber nicht über die Bannmeile der Stadt hinaus und war auch einem Diktator gegenüber hinfällig. 2. Die Decemvirn und die Zwölftafclgcsetze. Die Rechtsprechung kam in Rom ausschließlich den Patriciern zu. Die Kenntnis der Strafbestimmungen übermittelte der Vater seinem Sohne; ein geschriebenes Gesetzbuch gab es nicht. Dadurch war den Patriciern die Möglichkeit gegeben, zu ihren Gunsten und zum Schaden der Plebejer nach ihrem Belieben Recht zu sprechen. Um der Willkür vor Gericht zu steuern, forderten daher die Volkstribunen ein geschriebenes Gesetz, das für beide Klassen der Bevölkerung gleiche Gültigkeit haben sollte. Erst nach zehnjährigem Widerstände willigten endlich die Patricier ein. Zur Abfassung der Gesetze wurden zehn Männer (Decem-virn) erwählt, ausgerüstet mit außerordentlicher Machtvollkommenheit, denn Konsuln und Volkstribunen durften während ihrer Amtsthätigkeit nicht gewählt werden. Die Gesetze wurden in zwölf Kupfertafeln eingeschrieben und zu jedermanns Kenntnis öffentlich ausgestellt. Nach Vollendung der Zwölftafelgesetze legten die Decemvirn ihr Amt nicht nieder, sondern regierten mit tyrannischer Willkür. Daher verlangten die erbitterten Plebejer zu ihrem Schutze wieder die Volkstribunen. Als ihre Forderung abgewiesen wurde, zogen sie abermals auf den heiligen Berg. Der Sturz der Decemvirn bewirkte, daß nun wieder Konsuln und Volkstribunen gewählt wurden. Knaake, Alte Geschichte. a
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