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1. Geschichtsbilder - S. 5

1899 - Konitz : Dupont
— 5 — keinen König hatten, wählten für die Kriegszeit einen Anführer, Herzog, dessen Würde später gewöhnlich mich erst mit seinem Tode erlosch. Da aber leicht einzusehen ist, daß bei einer solchen Wahl schlimme Streitigkeiten vorkommen können und gewiß auch vorgekommen sind, so ging nmn später dazu über, ein Oberhaupt auf Lebenszeit zu ernennen. Könige, Fürsten, Herzoge hatten einen größeren Landanteil, erhielten Geschenke' und Strstfgelder. Doch waren die Befugnisse der Stammesoberhäupter sehr eingeschränkt. Maßgebend blieb die Volksversammlung (dinc, tliing). Hatte der König 2c. mich die Leitung in der Versammlung, so „stützte er sich doch mehr auf das Gewicht seiner Meinung, als auf die Gewalt des Machtspruches." (T.) Es bestand ein kleineres Thing für die Hundertschaft, ihm lag Haupt-sächlich die Rechtspflege ob — und ein weiteres Thing für die Völkerschaft, in dem über Krieg und Frieden und andere allgemeine Angelegenheiten beraten wurde. Das gewöhnliche Volksthing wurde alljährlich im Frühjahre (Mai) abgehalten; außerordentliche Thinge wurden je nach Bedürfnis einberufen. Man sah daraus, daß das Thing in die Zeit des Neu- oder Vollmondes fiel. Beim ordentlichen Thing trat jeder freie Mann mit seinen Waffen an; es fand dann zugleich eine Art Heerschau statt. Auch die neu in deu Waffendienst tretenden Jünglinge wurden gemustert. Auf der Volksversammlung wurden übrigens die zu erledigenden Anträge, die vorher von den Häuptlingen durchberaten waren, einfach zur Abstimmung vorgelegt. Durch Zusammenschlagen der Waffen gaben die freien Männer die Annahme, durch Murren oder Niederwerfen der Waffen die Ablehnung zu erkennen. Stände. Die alten Deutschen teilten sich in vier Stände: Adelinge, Gemeinfreie, Hörige und Sklaven. Der Ursprung des Adels ist in Dunkel gehüllt; er selbst leitete seine Abstammung von den Göttern her und genoß allgemeine Achtung. Es waren ihm politische Vorrechte jedoch nur insofern eingeräumt, als man die Fürsten, Herzöge und Könige stets aus ihrer Mitte wählte. Die Gemeinfreien bildeten das eigentliche Volk. Jeder freie Mann war zugleich angesessener Mann. Die Freien erschienen im Schmucke der Waffen beim Thing und waren untereinander gleich und ebenbürtig. Höriger (Lite, Lazze) wurde der im Kriege unterworfene Mann. Er zahlte Abgaben, hatte aber Anspruch aus Ackerland. Am Thing durfte er nicht teilnehmen. Der Unfreie (Skalk) war Eigentum des Herrn und wurde als Sache betrachtet. Unfreie wurden die Kriegsgefangenen und die zahlungsunfähigen Schuldner. Oft übergab der Herr dem Sklaven ein Stück Ackerland zur Bewirtschaftung gegen bestimmte Leistungen an Getreide, Vieh und Gewändern. Im allgemeinen war auch die Behandlung der Haussklaven eine gute. „Daß ein Sklave gepeitscht, in Fesseln geworfen, mit Zwangsarbeit bestraft wird, ist ein seltener Fall. Es kommt wohl vor, daß man einen tötet im Jähzorn, doch nicht zur Strafe ober aus Strenge." (T.)
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