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1. Geschichtsbilder - S. 125

1899 - Konitz : Dupont
vorläufiger Friedensvertrag zu Versailles za stände. Am 1. März zog Kaiser Wilhelm mit 300u0 Mann in die besiegte Hauptstadt ein. Der Friedensschluß. Der endgültige Frieden wurde am 10. Mai 1871 zu Frankfurt a. M. abgeschlossen. Frankreich trat Elsaß (außer Belfort) und Lothringen ab und zahlte außerdem 5 Milliarden Kriegs--kostenentschädigung. Gründung des neuen deutschen Reiches. Der herrlichste Preis, den das deutsche Volk in diesem Kriege errang, war jedoch die endliche Einigung der Deutschen, die Wiedererrichtung des deutschen Reiches. Schon im November traten Bayern, Württemberg, Baden und Hessen dem bisherigen Norddeutschen Bunde bei. Das Reich war einig; es sollte nun auch zu seinem Haupte wieder einen Kaiser haben. Auf Anregung des Königs Ludwig von Bayern trugen die deutschen Fürsten und die freien Städte König Wilhelm die Kaiserwürde an. Am 18. Januar 1871 fand in dem prunkvollen Schlosse zu Versailles, in dem einst so viele ränkevolle Pläne zu Deutschlands Erniedrigung geschmiedet worden waren, die Kaiserproklamation statt. Einfach und schlicht, ernst und würdevoll ging die erhebende Feier vor sich in Gegenwart deutscher Fürsten, Heerführer, Soldateu und der Fahnen der ruhmvollen Regimenter. Feierlicher Gesang und Predigt bildeten die Einleitung, dann verlas der Kaiser die Urkunde über die Annahme der Kaiserivürde und beauftragte darauf den Kanzler Grafen Bismarck, die Proklamation an das deutsche Volk zu verlesen, deren Schlußsatz lautete: „Uns aber und Unseren Nachfolgern an der Kaiserkrone wolle Gott verleihen, allezeit Mehrer des deutschen Reiches zu sein, nicht in kriegerischen Eroberungen, sondern in den Werken des Friedens auf dem Gebiete nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung." — Nun trat der Großherzog vou Baden vor und rief mit lauter Stimme: „Es lebe König Wilhelm, der deutsche Kaiser!" Jubelnd fiel die Versammlung ein; aber in manches Männerauge stahl sich eine Thräne; der Augenblick war zu erschütternd. Das deutsche Volk aber dankte Gott auf deu Knieen für solche Gnade, und heiße Gebete flehten ihn an, Kaiser und Reich in seinen gnädigen Schutz zu nehmen und auch in Zukunft mit seiner Gnade zu überhäufen. Die Verfassung des deutschen Reiches. Das Oberhaupt des Reiches ist der deutsche Kaiser. Er führt den Oberbefehl über die deutsche Land- und Seemacht, ernennt die Reichsbeamteu, verkündet.die Reichsgesetze und beaufsichtigt ihre Ausführung, vertritt das Reich gegenüber fremden Staaten, erklärt Krieg und schließt Frieden. Die Neichs-gesetzgebung wird geübt durch deu Bundesrat und den Reichstag. Der Bundesrat wird gebildet aus den Vertretern der Bundesstaaten und zählt 58 Mitglieder, davon entfallen 17 auf Preußen, 6 auf Bayern, je 4 auf Sachsen und Württemberg, je 3 auf Baden und Hessen, und auf die übrigen Staaten je 2 oder 1. — Das deutsche Volk wird durch den Reichstag vertreten. Aus durchschnittlich 100000 Seelen wird ein Reichstagsabgeord-neter gewählt. Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist. — Reichstag uiid Bundesrat nehmen teil an der Reichsgesetzgebuug, an der Feststellung der Reichsausgaben, an der Bewilligung der Zölle, Reichssteueru und der Aufnahme von Reichsanleihen. Die für die Reichs-
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