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1. Griechische, römische, deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte - S. 63

1872 - Berlin : Gaertner
— 63 — die Lehen in erbliche Besitztümer. Die höchste Gewalt, welche anfangs die Volksversammlung besaß, ging auf den König, als den ersten Lehnsherrn im Lande, über, und die Freien erschienen in den Volksversammlungen weniger, um selbst eine entscheidende Stimme zu geben, als um den Willen des Königs zu vernehmen. Die Königswürde wurde meist erblich, doch so, dass nicht das Recht der Erstgeburt^ sondern die Wahl des Volkes über die Thronbesteigung entschied. Die ersten Beamten nach dem Könige waren die Herzoge, Cent-, Pfalz- und Markgrafen. In den jährlichen Volksversammlungen (März- und Maifelder) wurden Gesetze gegeben und über Krieg und Frieden berathen. Der Hauptinhalt der Gesetze, welche man niederschrieb, war Bestimmung der Strafen für Verletzung an Leib,. Leben und Eigenthum eines anderen. Ein jeder durfte nur von seines Gleichen gerichtet werden. Der Ort, wo man das Gericht (Ding) hielt, hieß Mdlftätt e„ Außerdem wurde die Rechtspflege nach bestimmten Vorschriften von Richtern (Schöffen) geübt. Die Strafen für begangene Verbrechen waren verschieden.. Jedes Verbrechen konnte mit Geld (Wergeld) abgebüßt werden. Die Beweise des Klägers und Gegenklägers führte man durch Zeugen (Eidhelfer) und durch die Gottesurtheile (Ordale), die in Zweikampf, in Feuer-, Wasser-, Kreuz-und Abendmahlsprobe bestanden. Ii. Das Frankenreich bis zur Bildung Deutschlands. 4si bis 843 nach Chr. §. 81. Chlodwig (481—511). Die Franken, seit dem dritten Jahrhundert im nördlichen Theile Galliens verbreitet, standen unter mehreren Fürsten und wurden in vier Stämme getheilt, von denen die salischen und ripuarischen Franken die wichtigsten sind. In wenigen Jahrhunderten machten sie sich zu Herren von ganz Gallien und gaben dem Lande den Namen Francien (Frankreich). Der Gründer des Frankenreichs war Klodwig (Ludwig), Fürst der salischen Franken. Er stammte aus dem Geschlechte der Merowinger und war Sohn des-Frankenkönigs Childerich. Sein kleines Reich zu vergrößern, zog er zuerst gegen den römischen Statthalter Syagrius, besiegte ihn bei Soissons (486) und machte dadurch der römischen Herrschaft in Gallien ein Ende. Zehn Jahre später überzogen die Alemannen seinen Vetter Siegebert, Fürsten der ripuarischen Franken, mit Krieg. Er eilte ihm zuhilfe und schlug die Feinde bei Zülpich, unweit Bonn (496) aufs Haupt. Die Besiegten gehörten nun zum Frankenreiche, behielten jedoch ihre Gesetze und Einrichtungen. Ein gleiches Loos traf das bur-gundische Reich. Dasselbe war damals unter vier Brüder vertheilt, welche sich gegenseitig bekämpften. Klodwig heiratete die kühne Klotilde, Nichte Gundobalds, des einen der burgundischen Fürsten, und erhielt so Ansprüche aus Burgund. Auf Bitten der Klokilde, die den katholischen Glauben bekannte, trat Klodwig zum
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