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1. Griechische, römische, deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte - S. 109

1872 - Berlin : Gaertner
— 109 — Kaisers Karl V. gegen die Türken, daher sein Beiname Hektor. Trotz seiner katholischen Erziehung und der Ermahnung seines Vaters tritt er am 1. November 1539 zu Spandau öffentlich zur Reformation über, ohne seine Unterthanen zum neuen Glauben zu zwingen (Kirchenvisitation und Konsistorium); Messen, Prozessionen werden beibehalten, weil der Kursürst in allen Dingen äußere Pracht liebt. Trotz seines evangelischen Bekenntnisses betheiligt er sich nicht am schmalkaldischen Bunde, tritt vielmehr gegen den Kurfürsten von Sachsen auf des Kaisers Seite, verbindet sich jedoch mit Moritz von Sachsen, als dieser Kaiser Karl V. in Jns-bruck überfällt. Er schließt 1537 mit dem Herzog Friedrich Ii. von Brieg, Liegnitz und Wohlau einen Erbvertrag, nach dem die Kurfürsten von Brandenburg ihre Ansprüche auf diese Fürstenthümer begründen. Noch wichtiger aber ist die Mitbelehnung über Preußen, welche der König von Polen dem Kurfürsten von Brandenburg infolge der ernstlichen Bemühungen des Kanzlers Distelmaier ertheilt (1569). Joachims Prachtliebe kostet dem Lande bedeutende Geldopfer, in Berlin wird viel gebaut (der jüdische Kämmerer Lippold und der Minister Matthias). Im Gegensatz hierzu ist sein Bruder Johann von Küstrin, der nach des Vaters Bestimmung die Neumark, Krossen und Kottbus erhalten hatte, höchst sparsam (Worte zu seinem Minister Barthold von Mandelsloh: „Barthold^ ich habe auch seidene Strümpfe, ziehe sie aber nur sonntags an"). Nach seinem Tode fällt die Neumark an Brandenburg. Die Länder Beeskow und Storkow gelangen durch Kauf an die Mark. §. 125. Haushälterische Regierungen. Johann Georg (1571—1598), der Sohn seines Vorgängers, ist streng, gewissenhaft und sparsam. Die verschwenderischen Diener Joachims werden entfernt (Martervoller Tod des Geldwucherers und Kämmerers Lippold. Judenverfolgung). Die Landesschulden werden unter Zuziehung der Stände getilgt, die Grenzen zwar nicht erweitert, aber für Ordnung, Recht, Handel gesorgt. In Spandau, Züllichau, Stendal u. s. w. entstehen Fabriken durch betriebsame Niederländer. (Gymnasium zum grauen Kloster; Vollendung des -Schlossbaues). Ackerbau und Gartenkunst wird getrieben (ein Scheffel Korn kostet 12, ein Schock Eier 4 und ein Pfund Butter 4 Pfennige). Um Welthandel kümmert sich der Kurfürst nicht; doch meint er: „Wirft mich jemand in den Kriegssattel, so soll er Mühe haben, mich wieder herauszubringen." Joachim Friedrich (1598—1608), des Vorigen Sohn, kommt im fünfzigsten Jahre zur Regierung, nachdem er vorher 32 Jahre das Erzbisthum Magdeburg verwaltet. Er schließt mit seinem Vetter Georg Friedrich in Franken den Geraischen Vertrag (1603) ab, nach dem der älteste Sohn des Kurfürsten die ganze Mark Brandenburg, die Brüder des Kurfürsten aber die Fürstenthümer Anspach und Baireuth, der zweite Sohn das Land Jägerndorf, und Brandenburg den erblichen Besitz des Herzogthums Preußen erhalten. Der Kurfürst wird Vormund des blödsinnigen Herzogs von Preußen, Albrecht Friedrich, eines Sohnes des ersten preußischen Herzogs Albrecht und Gemahls der Erbin von Jülich-Cleve, Marie Eleonore. Die Ansprüche auf Preußen werden außerdem auch noch durch eine Doppelheirat gesichert. (Sein Sohn Johann Sigismund war
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