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1. Griechische, römische, deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte - S. 110

1872 - Berlin : Gaertner
— 110 — mit der ältesten Tochter Albrecht Friedrichs, Anna, verheiratet, er selbst heiratet eine jüngere). Joachim Friedrich steuert der Üppigkeit durch Einschränkung des Aufwandes in den Kleidertrachten. Seine erste Gemahlin, Katharina, eine Tochter Iohann's von Küstrin, ist ein Muster der Häuslichkeit (ihre Kuhmelkereien auf dem Molkenmarkt und die Schloss-Apotheke für arme Kranke). Der Kurfürst legt Schulen an (das Joachimsthalsche Gymnasium), in der Kirche werden die Prozessionen abgeschafft, das erste Staatsministerium unter dem Titel „Geheimer Staatsrath" gestiftet. Sein Sohn Johann Sigismund (1608—1619) muss die Belehnung Preußens mit Mühe und Geldspenden durchsetzen. Zwischen ihm und dem Pfalzgrasen Wolfgang Wilhelm von Neuburg, dessen Mutter eine jüngere Schwester von Marie Eleonore war, entsteht Streit wegen der Erbschaft der Länder Jülich, Cleve, Berg und Mark, die durch den Tod ihres Besitzers erledigt sind. Um die Dazwischen-kuuft des Kaisers Rudolf Ii. zu hintertreiben, vereinigen sich beide zu Dortmund (1606) zu einer gemeinschaftlichen Regierung, und Johann Sigismund verspricht außerdem dem Pfalzgrafen Wilhelm seine Tochter zur Gemahlin. In Düsseldorf, bei dem Verlobungsfeste, kommt es zu neuem Streit, der Kurfürst gibt dem Pfalz-grafeu eine Ohrfeige, dieser geht in seine Länder zurück, tritt zur katholischen Kirche und zum Kaiser über und vermählt sich mit einer baierischen Prinzessin. Es kommt zum Kriege, die Soldaten der protestantischen Union und die der katholischen Liga tummeln sich in den cleveschen Ländern. Doch legen sich fremde Mächte ins Mittel, und der Vertrag zu Xanten (1614) verschafft Brandenburg die Länder Cleve, Mark und Ravensberg, und Neuburg die Länder Jülich und Berg. Noch zu des Kurfürsten Lebzeiten gelangt Brandenburg in den erblichen Besitz Preußens (1618). Die letzten Tage seines Lebens bringt er, vom Schlage gerührt, in dem Hause seines Kammerdieners Freitag zu. Die braudenburgischeu Staaten haben einen Umfang von 1472 Q.-M. §. 126. Sitten und Gebrauche. Unter den beiden Joachim ist in den Sitten weniges verändert worden; dieselbe Pracht wie zur Zeit der Quitzows, kostbare Kleider mit Gold, Silber, Edelsteinen (Sammet- und Seidenkleider, mit Puffjacken), ebenso auf den Festen Schmausereien (Kindelbier, Thierkämpfe zu Köp-nick, Preise in Stieren, Schweinen) sind noch sehr üblich, Ringelstechen, Feuerwerke und Maskenzüge werden mit Vorliebe von den Kurfürsten getrieben; in den Strafen zeigt sich das Zeitalter barbarisch und grausam (Folter und Tod des Kämmerers Lippold; Prozess des brandenbnrgischen Rosskamms Michael Kohlhaas). Johann Georg ist, wie gegen die Diener seines verschwenderischen Vaters, so insbesondere gegen Anna Sydow, die schöne Gießerin, seines Vaters Geliebte, hart und unbillig. (Entstehung der Sage von der weißen Frau). Der Aberglaube ist trotz der neuen Religionslehre noch sehr verbreitet, Wahrsagerei und Hexerei allgemein; es gibt Jagd-, Spiel-, Sauf- und Lügenteufel zc., Hexen werden verbrannt. (Joachim Ii. flüchtet auf den Kreuzberg, hier den prophezeiten Untergang Berlins abwartend). Astrologie und Alchymie, die Kunst des Goldmachens, blühen. Zu Georgs Zeiten hat der Alchymist Thurueisen großen Ruf, bringt aber das Gold doch nicht zustande ; Hofnarren werden besoldet, so Johannes von Röbel.
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