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1. Teil 2 - S. 152

1887 - Leipzig : Teubner
— 152 — Iv. Das Haus Habsburg und seine Erhöhung zur Weltmacht. Nach Sigmunds Tode wählten die Kurfürsten den that-kräftigen Albrecht H. von Ostreich (1438 — 1439), welcher obwohl durch den Türkenkrieg am persönlichen Auftreten im Reich gehindert, doch die Reichsreform in Angriff nahm und die Reformen des Basler Konzils unterstützte. Aber die auf ihn gesetzten Hoffnungen vereitelte sein früher Tod. Im Februar 1440 wählten die Kurfürsten den 24 jährigen Friedrich Iii. Herzog von Steiermark (seit 1463 aller deutsch-östreichischen Lande), einen langsamen und zaghaften, sein Hausinteresse aber klug und erfolgreich wahrnehmenden Fürsten. Seine lange Regierung (1440 1493) änderte nichts an den schweren Mifs- ständen im Reich und in der Kirche, wurde aber bedeutungsvoll für die Weltstellung der habsburgischen Hausmacht. 1. Die kirchliche Frage. Friedrich trat bald auf die Seite des Papsttums und entzog somit dem Konzil seine letzte Stütze. Bereits hatten dessen auf Einschränkung der Rechte und Einkünfte des Papstes gerichtete Bestrebungen das Ausscheiden vieler Mitglieder veranlaßt und auch die durch die hussitischö Bewegung erschreckten Fürsten bedenklich gemacht. Umsonst sprach das Konzil die Absetzung Eugens Iv. aus, der gewählte Gegenpapst fand keine Anerkennung. Nach schimpflichen Verhandlungen, welche der klassisch gebildete und ehrgeizige Aeneas Sylvius Piccolomini, anfangs der eifrigste Förderer der Reform, seit 1442 als geheimer Rat des Kaisers leitete, wurden im Wiener Konkordat 1446 die Reformen des Konzils für Deutschland rückgängig gemacht, 1449 trat der Konzilspapst zurück, das Konzil selbst löste sich auf. Aeneas Sylvius erreichte 1458 das Ziel seines Ehrgeizes; als Pius Ii. mit der Tiara geschmückt erklärte er nunmehr die Berufung auf ein Konzil als Ketzerei. Schnell kehrten die alten Mifsbräuche in der früheren Ausdehnung zurück, und immer tiefere Mifsstimmung bemächtigte sich der Nation. 2. Die Zustände im Reich. Nachdem der größte Teil der einst kaiserlichen Gerechtsame und Einkünfte auf die Landesfürsten übergegangen war, konnten die zur Wahrung der Gesamtinteressen neu zu schaffenden Einrichtungen nur durch Vereinbarung der Reichsstände bewirkt werden. Fast alle Kaiser seit Karl Iv. hatten dies erstrebt, namentlich Sigmund und Albrecht Ii. den Gedanken einer Einteilung des Reichs in Kreise zur Erhebung von Reichssteuern und Reichsaufgeboten lebhaft zu verwirklichen gesucht, aber alle derartigen Reformen
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